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Die Gesamtkosten seines Entwurfs werden aber nicht erheblich höher liegen wie diejenigen des Modells Seuring.
In der sich anschließenden Aussprache äußern sich die beiden Planer nochmals zur Kapazität der Halle. Herr Architekt Seuring ist bei seiner Berechnung der Sitzplatzkapazität von den Ausmaßen der Möblierung ausgegangen. Seine Berechnung ergibt:
bei einer normalen Saalfläche
bei einer erweiterten Saalfläche
bei einer Tanzlösung
bei einer Nutzung des Saales für
Show -V eranstaltungen
bei politischen Versammlungen
677 Plätze 882 Plätze 366 - 400 Plätze
612 Plätze 309 - 425 Plätze.
Herr Architekt Petry ist bei seinen Angaben von einem Platzbedarf von 1,1 qm pro Person ausgegangen. Seine Berechnung ergibt:
bei einer normalen Saalfläche bei einer erweiterten Säalfläche bei einer Nutzung des Saales nur mit Stühlen
640 - 645 Sitzplätze 760 - 780 Plätze
ca. 900 Plätze.
In der Diskussion werden zu den beiden Modellen verschiedene Bedenken geäußert: zum Modell Seuring:
Der Kubus des Modells paßt in städtebaulicher Hinsicht nicht in das Stadtbild.
Die Heimleiterwohnung wird infolge der architektonischen Gestaltung des gesamten Baukörpers als Fremdkörper im Gesamtkomplex empfunden. Die Kellnertheke ist zu klein geplant. Die Anordnung der Kegelbahnen, die eine Verkleinerung der dritten Kegelbahn zur Folge hat, ist nicht befriedigend gelöst. Die fehlenden Zugänge der einzelnen Gasträume zum Kellnergang und die daraus folgende Störung einzelner Veranstaltungen wird beanstandet.
zum Modell Petry:
Die innere Raumaufteilung steht eindeutig hinter der Lösung des Architekten Seuring zurück. Die Anordnung der Omnibushaltestelle ist nicht befriedigend gelöst in Bezug auf die Bundesstraße 49. Eine Verbindung vom Restaurant zum Kellnergang ist in dem Entwurf Petry nicht vorgesehen. Die bauliche Lösung an der Hintergrenze des Grundstückes, die eine Ausnahmeregelung erfordert, ist bedenklich.
mg v.
5. 1974 -P. VII
ung ^ i,1974 -P.VI^
'.VII
Der Vertreter der KAS, Herr Pfeiffer, gibt einige Erläuterungen zur inneren Organisation des Soldatenheimes. In dem zu bildenden Kuratorium, das für die betriebliche Organisation der Einrichtung verantwortlich ist, soll eine angemessene Vertretung der Stadt gewährleistet sein. Bezüglich des Verhältnisses der KAS zur Stadt Montabaur und insbesondere zur Führung und Leitung der geplanten Einrichtung wird im Stadtrat übereinstimmend die Auffassung vertreten, daß auf jeden Fall gewährleistet sein muß, daß der Gaststättenbetrieb
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