Akte 
Konstituierende Sitzung 25. April 1974
Entstehung
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IV . St ad trat § 10

Aufwandsentschädigung

(1) Die Ratsmitglicdcr erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen, des Stadtrates und dessen Ausschüsse sowie für die Teilnahme an den Fraktions­sitzungen bis zum Ende des Monats, in dem das Mandat erlischt, eine Aufwands­entschädigung.

(2) Mit der Aufwandsentschädigung sind die durch die Ausübung des Mandats entstandenen notwendigen baren Auslagen abgegolten.

(3) Ein etwaiger Lohnausfall wird ersetzt und ist durch eine Bescheinigung des Arbeitsgebers nachzuweisen. *

(4) Die Aufwandsentschädigung ist jährlich nachträglich zu zahlen.

(5) Die Aufwandsentschädigung ruht, wenn die Aufgaben des Ratsmitgliedes länger als drei Monate nicht wahrgenommen werden, für die über drei Monate hinausgehende Zeit.

§ 11

Höhe der Aufwandsentschädigung

Die Aufwandsentschädigung beträgt für die Stadtratsmitglieder und die Bei­geordneten 200, --- DM pro Jahr.

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zung vom

. 5. 1974

5. 1974

.1974

V. Ausschüsse des Stadtrates

._ _§ 12 ___

Art und Zusammensetzung der Ausschüsse

(1) Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse:

a) Haupt- und Finanzausschuß und Werksausschuß

b) Rechnungsprüfungsausschuß

c) Schulausschuß

d) Bauausschuß

e) Sozialausschuß

f) Wald- und Friedhofsausschuß

g) Hospitalausschuß

(2) Weitere Ausschüsse können bei Bedarf vom Stadtrat gebildet werden.

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