Akte 
Sitzung 07. März 1974
Entstehung
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Der Notar wird mit der Durchführung dieses Ver­trages auftragt.

Der Notar hat das Grundbuch nicht eingesehen; die Beteiligten baten trotzdem um Beurkundung.

Diese Niederschrift wurde dem Erschienenen vorgelesen, von ihm genehmigt und, wie folgt, eigenhändig unter­schrieben: