Akte 
Sitzung 07. März 1974
Entstehung
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Grundstück

Größe in qm

Geschoßflächenzahl

Geschoßfläche qm

C

840

0,7

840 x 0,7 = 588

D

750

0,7

750 x 0,7 = 525

E

800

0,7

800 x 0,7 = 560

3.990

2.793

b) südliche Straßenseite

F

720

0,4

720 x 0,4 = 288

G

690

0,4

690 x 0,4 ^ 276

H

680

0,4

680 x 0,4 = 272

1

650

0,4

650 x 0,4 = 260

K

700

0,4

700 x 0,4 = 280

L

670

0,4

670 x 0,4 ^ 268

4.110

1.644

Die Grundstücke auf beiden Straßenseiten weisen also zusammen eine

Grundstücksfläche von 3.990 qm

und 4.110 qm

also von 8.100 qm

sowie eine zulässige Geschoßfläche von 2.793 qm

und 1.644 qm

also von 4.437 qm

auf.

Die Summe aus Gesamtgrundstücksfläche

von 9 8.100 qm

und Geschoßfläche von 4.437 qm

insgesamt also von , 12.537 qm

ist nunmehr auf die oben erwähnten 45.000, -- DM aufzuteilen, so daß sich je qm ein Betrag von 3,5893 DM ergibt.