Der Bürgermeister Montabaur, den 22. Jan. 1974
Öffentliche Sitzung
Vorlage
für die Sitzung des Stadtrates am 30. Jan. 1974 Vorlage Nr. 225
Betr.: Beschlußfassung über die bauliche Fertigstellung von Teil—Erschließungsanlagen sowie deren Widmung für den öffentlichen Verkehr
Sachbearbeitende Abteilung:
Bauamt
Berichterstatter: Bauamtsrat Kaltenhäuser
Antrag:
Der Stadtrat wolle beschließen:
Unter Hinweis auf die Bestimmungen des Bundesbaugesetzes vom 2ß.6.1960 (BGBl. I S. ß4l) und §§ 6 und 7 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) in der Stadt Montabaur vom 30.11.1973 stellt der Stadtrat die Fertigstellung der nachstehend aufgeführten Teil-Erschließungsanlagen fest und beschließt, den Aufwand der Herstellung dieser Teil-Einrichtung als Teil- Erschließungsbeiträge zu erheben - Kostenspaltung -
Bezeichnung
verlaufend von bis
verl. Eifelstraße Grundstück 4l08/4
bis Rhönstraße
hergestellte Teil-Einrichtung
Bürgersteig, Straßenbeleuchtung
Als Zeitpunkt der Fertigstellung der o.a. Erschließungsanlagen wird der 1.10.1973 festgesetzt.
Gleichzeitig werden gern. § 36 Abs. 1 u. 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz -LStrG- vom lß.2.1963 (GVB1. S. 57) die genannten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 1 Nr. ßa LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Als Zeitpunkt der Widmung gilt der 1.10.1973*

