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PunktIl/4, Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten
a) Ankauf eines Grundstückes im Baugebiet "Himmelfeld", Vorlage Nr. 232
Der Stadtrat beschließt mit einer Gegenstimme gemäß Vorlage Nr. 232, Anlage Nr. 11.
b) Verkauf von Straßengelände in der Bahnhofstraße, Vorlage Nr. 233
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: Der Stadtrat gibt seine Zustimmung zum Verkauf einer noch zu vermessenden Teilfläche der Bahnhofstraße (Flur 22, Flurstück 5083/12 u. a.) von ca. 100 qm an die Gebr. Hermes, Montabaur, zum Preise von 70,— DM/qm. Der Kaufpreis ist einen Monat nach Zugang einer Ausfertigung des notariellen Kaufvertrages fällig. Die Vermessungskosten und alle anderen Nebenkosten gehen zu Lasten der Erwerber. Das zu verkaufende Teilstück grenzt unmittelbar an die Bürgersteigfläche der Bahnhofstraße an.
An der Beratung und Beschlußfassung über diesen Tagesordnungspunkt hat das Ratsmitglied Kochern wegen Vorliegen von Sonderinteresse nicht mit gewirkt.
c) Grunderwerb im Bereich des geplanten Freizeitzentrums am "Kringelberg", Vorlage Nr. 234
Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß Vorlage Nr. 234, Anlage Nr. 12.
J
-ng vom, 1974 -P. VII
-vH H
1974 ^
F.VII
d) Grunderwerb im Bereich des geplanten Freizeitzentrums am "Kringelberg", Vorlage Nr. 234 a
Der Stadtrat beschließt einstimmig gemäß Vorlage Nr. 234 a, Anlage Nr. 13,
Punkt 11/5, ohne Vorlage
Beschlußfassung über die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen des Wettbewerbs "Unser Dorf soll schöner werden"
(Stadtteil Bladernheim)
Der Verkehrs- und Verschönerungsverein des Stadtteils Bladernheim bittet in Anbetracht der anläßlich des Wettbewerbs "Unser Dorf soll schöner werden" imm n den Jahren 1972 und 1973 durch Privatinitiative durchgeführten Verschönerungsmaßnahmen um Gewährung eines Zuschusses.
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: Die Stadt Montabaur gewährt dem Verkehrs- und Verschönerungsverein des Stadtteils Bladernheim für die anläßlich des Wettbewerbs "Unser Dorf soll schöner werden" in den Jahren 1972/73 durchgeführten Verschönerungsmaßnahmen einen Zuschuß in Höhe von 500,— DM.
An die Gewährung dieses Zuschusses knüpft der Stadtrat die Erwartung, daß auch in Zukunft die Privatinitiative in Bezug auf Verschönerungsmaßnahmen im Stadtteil Bladernheim erhalten bleibt.
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