11
-11 -
Nichtöffentliche Sitzung
M
Punkt 11/1 , ohne Vorlage
Beschlußfassung über den Antrag auf Polizeistundenverlängerung
Die Antragstellerin, Frau Lohmann, bittet um Verlängerung der Polizeistunde für den Barbetrieb "Die Tenne". Die Verwaltung teilt mit, daß gemäß § 1 LVO zur Regelung der Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten der Beginn der Sperrzeit auf 1.00 Uhr und das Ende auf 6.00 Uhr festgesetzt ist. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen beginnt die Sperrzeit nach dieser Landesverordnung um 2.00 Uhr.
Nach kurzer Aussprache faßt der Stadtrat einstimmig folgenden Beschluß: Der Antrag von Frau Lohmann wurde vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat lehnt eine Polizeistundenverlängerung über den in der Landesverordnung ausgesprochenen Zeitpunkt hinaus ab.
Punkt Il/2, ohne Vorlage
Beratung über die Planung der Freizeitanlagen am Hallenbad
Der Vorsitzende erläutert anhand der Planungsunterlagen des Gartenbauarchitekten Dr. Krieger das Projekt der Freizeitanlagen am Hallenbad. In der sich anschließenden Diskussion spricht sich Ratsmitglied Kochern für den Standpunkt des geplanten Camping-Platzes in der Nähe des Hallenbades aus.
Der überwiegende Teil des Stadtrates spricht sich jedoch dafür aus, daß der Campingplatz dezentralisiert geplant werden sollte. Seitens der SPD-Fraktion bestehen grundsätzlich keine Einwände gegen die Planung des Herrn Dr. Krieger.
Man ist jedoch der Meinung, daß das Schützenhaus mit in die Planung einbezogen werden müsse. Als Ergebnis der Aussprache kann festgehalten werden, daß Herr Dr. Krieger auf der Basis der vorgelegten Planung Weiterarbeiten soll.
mg vom k 1974 -P. VII
. VIl[
g v, 1974 P. VII
5g\
197 ^ P.VIlj
VII
Punkt 11/3 , Vorlage Nr. 231
Festlegung des Begriffs unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben
Der Stadtrat faßt einstimmig Beschluß gemäß Vorlage Nr. 231, Anlage Nr. 10.
- 12 -
VI

