Initiativen der CDU zur Umweltgestaltung in der Stadt Montabaur
1. Im Bereich des Stadtwaldes Montabaur sollen folgende Altholzkomplexe
als 'Altholzinseln für Brutstätten seltener Vogelarten erhalten bleiben: . .. .... .
Abt. 38 a 2: ca. 0,2 ha / Abt. .39. c: ca. 0,3 ha / Abt. 27 a:l Randstreifen zur Abt. 35 / Abt. 71 bl und Abt. 75 a.
2. Die Bachvegetation im Bereich des Biebrichsbaches an der Abt. 50 des Stadtwaldes soll natürlich erhalten bleiben. Aus Verkehrssicherungsgründen müssen lediglich abgestorbene Bäume entfernt werden. Dort wo Stadtbesitz in der Fcldgemarkung angrenzt, soll eine Bachbegleitpflanzung durchgeführt werden.
3. Unterstützung zur Anlage und Pflege von Streuobstwiesen:
Hier eignet sich in besonderem Maße der Bereich westlich der Weststraße und Buchenstraße im Stadtteil Eigendorf sowie der Bereich unterhalb des neu angelegten Sportplatzes in Eigendorf und der Bereich südlich und westlich von Bladernheim sowie westlich von Reckenthal.
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4. Lärmschutz an der BAB:
Hier sollte von seiten der Stadt versucht werden, im Bereich der BAB, angrenzend an den Stadtteil Eigendorf, angrenzende Flächen zur BAB anzukaufen und mit einer Lärmschutzbepflanzung analog Eschelbach und Dernbach zu versehen.
5. Sportplatzeingrünung der Sportanlage Eigendorf:
Hier sollte der Fichtenstreifen, der östlich an den Sportplatz angrenzt, gerodet werden. Infolge des Anschnittes des Fichtenbestandes durch die Baumaßnahmen ist der Rand .nicht mehr ' stabil, so daß es bereits zu Windwurfschäden und zu Käferbefall gekommen ist. Es sollte eine Bepflanzung mit standortgercchten Baumarten II. und III. Ordnung erfolgen, so daß sowohl eine Eingrünung des Sportplatzes als auch die Gestaltung eines Feldgehölzes und in dem dem Sportplatz abgewandten Teil eines Vogelschutzgehölzes entsteht. Bclassung und Pflege des Heckenhorstes im Osten des Wäldchens.
Der infolge des Sportplatzbaues abgeschnittene Weg soll als Wanderweg entlang des Sportplatzes ausgebaut werden, so daß die ehemalige Verbindung von der Köppelstraße zur Waldschule wieder hergestellt ist. _
6. Anlage eines Feuchtgebietes im Bereich des Stadtbach unterhalb der Waldschule:
Dieser Bereich eignet sich besonders für die Anlage eines Feuchtgebietes, da der Zugang zum Waldbereich nicht durch stark frequentierte Straßen gestört ist, Feuchtwiesen sich im unmittelbaren Bereich

