Kostenvergleiche zwischen
- bisheriger Gebührensatzung und
- neuem Vertragsentwurf
Aufstellung der Teilleistungen gemäß derzeit geltender Gebührenordnung der VG
j
a) Planung und Bauleitung
1. Vorentwurf mit Kostenschätzung
15 %
2. Entwurf
30 %
3. Massenberechnung
10 %
4. Leistungsverzeichnis
5 %
5. Kostenanschlag
5 %
1
6. Nachprüfung der Ausführungsplanung
5 %
)
7. Oberleitung der Bauausführung
30 %
100 %
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Für die örtliche Bauleitung sind 30 % der vollen Gebühr,
mindestens
jedoch 1,33 % der Bausumme zuzurechnen.
b) Bauleitung einschließlich Ausschreibung
3. Massenberechnung
10 %
4. Leistungsverzeichnis
5 %
5. Kostenanschlag
5 %
7. Oberleitung der Bauausführung
30 X
50 %
Für die örtliche Bauleitung sind 30 % der vollen Gebühr, mindestens jedoch 1,33 % der Bausumme zuzurechnen.
II. Leistung nach der neuen HOAI
Aufstellung_der_Te111e1stungen_H0AI_§_55
a) Planung und Bauleitung
1. Grundlagenermittlung Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der
} Aufgabe durch die Planung 2 %
2. Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
Erarbeiten der wesentlichen Telle einer Lösung der Planungsaufgabe und des statisch-konstruktiven Konzepts des Tragwerkes . 15 %
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