Akte 
Sitzung 29. Oktober 1987
Entstehung
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Punkt 1/5: Entwurf der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die

erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungs­beiträge)

Vorlage Nr. 294, Anlage Nr. 4

Der Stadtrat beschließt die o. a. Satzung in der vorgelegten Form (Anlage Nr. 4 zur Niederschrift).

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 1/6: Neufassung der Satzung der Stadt über die Art der Gestaltung und Instandhaltung der Bebauung im historischen Teil der Stadt Vorlage Nr. 295

Unter Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 26.05.1987 beschließt der Rat die Neufassung der Satzung der Stadt über die Art der Gestaltung und Instand­haltung der Bebauung im historischen Teil in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Punkt 1/7: Bebauungsplan "In den Rödern" im Stadtteil Eigendorf

- Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO - Vorlage Nr. 296

Ratsmitglied Schweizer (FWG) erklärt, dem vorliegenden Bebauungsplan werde im Bezug auf die Regelung zur Bepflanzung der Grundstücke (Anpflanzung und dauerhafte Pflege von mindestens drei Obstbaumhochstämmen) nicht zu­gestimmt. Er stellt den Antrag, diese Regelung aus dem Bebauungsplan heraus­zunehmen.

Der Vorsitzende sowie Sprecher der übrigen im Rat vertretenen Fraktionen erklären, diese Textfestsetzung sei durch Beschluß nachträglich in den Bebauungsplan hineingenommen worden. Es wird erklärt, daß man diese Text­festsetzung als zumutbar erachte.

Die anschließende Abstimmung über den von Ratsmitglied Schweizer (FWG) eingebrachten Antrag - Streichung der benannten Textfestsetzung - führt zu folgendem Ergebnis:

4 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung.

Daran anschließend ergeht folgende Entscheidung:

Der Rat stimmt dem Bebauungsplan "In den Rödern" einschließlich Textfest­setzung und Begründung in der Form zu, wie er dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und durch die Kreisplanungsstelle mit Datum vom 16.10.1986, geändert am 14.05.1987, erstellt wurde. Der Rat beschließt den Bebauungsplan als Satzung gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO.

Abstimmungsergebnis: 25 Ja-Stimmen