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ÖFFENTLICH-RECHTLICHER VERTRAG
zwischen
Herrn Adolf Becker-Flügel, Friedensstraße 1, 5430 Montabaur - nachstehend Bauherr genannt -
und
der Stadt Montabaur,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Dr. Paul Posse!-Dölken - nachstehend Stadt genannt
§ 1
(1) Der Bauherr hat auf dem Grundstück Flur 49 Nr. 2/2 - Gelbachstraße - ein ! Wohn- und Geschäftshaus errichtet. Die bauaufsichtsbehördliche Genehmigung
i wurde von der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises am 30.07.1986 erteilt.
! ^ Der Baukörper soll in seiner Höhe abweichend von der Baugenehmigung und den
Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes "Peterstor" errichtet ! ^ werden.
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(2) Der Bauherr hat das angrenzende, ebenfalls mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebaute, Grundstück "Peterstorstraße 1" erworben. Das Gebäude ist abweichend von der Baugenehmigung und den Festsetzungen des Bebauungsplanes errichtet worden.
(3) Das Nachtragsbaugesuch, das die Zulässigkeit des höheren Daches des Geoäudes
Gelbachstraße erreichen und die Abweichungen von der Baugenehmigung am
Haus Peterstorstraße 1 legalisieren soll, ist nur genehmigungsfähig unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Peterstor". Dazu
bedarf es des Einvernehmens der Stadt Montabaur (§§ 31 Abs. 2, 36 Abs. 1
BBauG).
(4) Oie Stadt Montabaur erteilt durch diesen Vertrag ihr Einvernehmen zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Peterstor" im Rahmen der nachfolgenden vertraglichen Regelungen.
§ 2
Das Einvernehmen wird zur Erteilung der Baugenehmigung entsprechend dem Nachtragsbaugesuch vom 04.06.1987, erstellt durch den Architekten Intra, erteilt.
§ 3
Um eine städtebauliche Anpassung an die umgebende Bebauung zu gewährleisten, verpflichtet sich der Bauherr, den Baukörper auf dem Gebäude Peterstorstraße 1 t (ehemaliges Haus Lehmler) bezüglich der Gebäudehöhe, Dachform und Fassade wie
folgt zu gestalten:
! 1. Das vorhandene Flachdach soll durch die Anbringung geneigter Dachflächen
verdeckt werden.
2. Die Fassaden sind an der Nord- und Westseite zu gliedern in ein vorspringendes Mittelteil, das mit einem Giebel abschließt und mit Naturschiefer zu verklei- ! den ist. Die Flächen rechts und links davon sind in einem bräunlichen Farb
ton zu streichen. Die Farbauswahl ist mit der Stadt abzustimmen.
3 vom 1987 . IX
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987
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