Akte 
Sitzung 26. Mai 1987
Entstehung
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(2) § 5 Ziffer 1 Satz 1 und 2 erhalten folgende Neufassung:

"1. Der Träger der Straßenbaulast zahlt dem Leitungsträger jährlich einen laufenden Kostenanteil je lfm befestigte Straßen- und Wegestrecke für die Oberflächenentwässerung der Straßen und Wege, deren Oberflä­chenwasser in die Kanalisation eingeleitet werden. Oieser beträgt nach den jetzigen Berechnungen ab 01.01.1988 1,70 DM und wird in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur festgesetzt.

Bei Bedarf kann dieser Betrag der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung angepaßt werden."

§ 2

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt zu § I Nr. 1 am 01.01.1987 und zu § 1 Nr. 2 am 01.01.1988 in Kraft.

5430 Montabaur

FÜR DIE VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR

FÜR DIE STADT MONTABAUR

(S.)

(S.)

( Reusch )

I. Beigeordneter

,_,(_Dr. Possel-Dölken ) - -

L _ Bürgermeister