(2) § 5 Ziffer 1 Satz 1 und 2 erhalten folgende Neufassung:
"1. Der Träger der Straßenbaulast zahlt dem Leitungsträger jährlich einen laufenden Kostenanteil je lfm befestigte Straßen- und Wegestrecke für die Oberflächenentwässerung der Straßen und Wege, deren Oberflächenwasser in die Kanalisation eingeleitet werden. Oieser beträgt nach den jetzigen Berechnungen ab 01.01.1988 1,70 DM und wird in der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur festgesetzt.
Bei Bedarf kann dieser Betrag der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung angepaßt werden."
§ 2
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt zu § I Nr. 1 am 01.01.1987 und zu § 1 Nr. 2 am 01.01.1988 in Kraft.
5430 Montabaur
FÜR DIE VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR
FÜR DIE STADT MONTABAUR
(S.)
(S.)
( Reusch )
I. Beigeordneter
,_,(_Dr. Possel-Dölken ) - -
L _ Bürgermeister

