Akte 
Sitzung 26. März 1987
Entstehung
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Kreisverwa!tung

des Vvdsterwaidkreises

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises - Postfach 1162 - 5430 Montabaur

Im Westerwaldkreis sind dies die Deponien in Meudt an der L 300 und in Rennerod an der B 255.

Der Straßenverkehr ist durch die Aufstellung von Warnzeichen vor und hinter der Abbruchstelle auf die Abbrucharbeiten hinzuweisen. Die Abbruchstelle ist gegenüber dem Fußgängerverkehr vorschriftsmäßig abzusichern und bei Einbruch der Dunkelheit ausreichend zu beleuchten.

Wo notwendig, sind beim Abbruch gefährdete Bauteile rechtzeitig vorher abzustützen, besonders die nach der Straßenseite zu gelegenen Wände. Ablagerungen von Bauschutt auf dem Gehweg oder der Fahrbahn sind nach Möglichkeit zu vermeiden, bzw. unverzüglich wieder zu beseitigen.

Bitte, kontrollieren Sie vor dem Abriß Ihr Gebäude, ob dort noch Stoffe lagern, von denen Gefahren ausgehen können (z. B. Chemikalien, Pflanzenschutzmittel, Oele).

Diese müssen vor dem Beginn der Arbeiten einer ordnungsgemäßen Beseitigung oder Verwertung zugeführt werden.

Gewerbe- und Industriebetriebe haben die Pflicht zu prüfen, ob der Bauschutt schädliche Beimengungen enthält. .

Verstöße gegen die Abfallgesetze können mit Strafen bzw. Bußgeldern bis zu DM 100.000,-- belegt werden.

Auskunft erteilt die Kreisverwaltung (02602/124 371, Herr Löhr) bzw. die Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung (02602/69064).

Nach Beendigung der Abbrucharbeiten ist das Gelände soweit erforderlich mit Mutterboden abzudecken, gärtnerisch zu bepflanzen und zu unterhalten. Dies gilt nicht für Abbruchmaßnahmen in Gebäuden bzw. wenn unmittelbar anschließend neue bauliche Anlagen dort errichtet werden.

Der Beginn der Abbrucharbeiten ist schriftlich mitzuteilen. Innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Abbrucharbeiten ist dieses der Kreisverwaltung schriftlich mitzuteilen unter Beifügung eines schriftlichen Nachweises der ordnungsgemäßen Beseitigung des Bauschutts (Quittung Deponie) sowie der Bauleitererklärung.

Eine gebührenpflichtige Bauzustandsbesichtigung gemäß § 110 LBauO nach Abschluß der Maßnahme wird angeordnet.

12. Die beabsichtigten grünordnerischen Maßnahmen sind im Bauantrag darzustellen.

13. Die Stromversorgung ist mit der Betriebsabteilung der KEVAG in Siershahn abzustimmen.

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Durchschrift dieses Bescheides erhalten die Verbandsgemeinde, die Stadt Wirges und die Bezirksregierung - obere Landesplanungsbehörde -.

Anschrift: Peter-Altmeier-Platz 1 - 5430 Montabaur - Teiefon: (02602) 124-1 - Teiex: 869619 kvmo d Sprechstunden: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr - Bauamt: Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr

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