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Best.:. Nr.: —
Kreisverwattung
des V^dsterwaldkreises
Kreisverwattung des Westerwatdkreises - Postfach 1162 - 5430 Montabaur
Nebenbestimmungen
1. Die Erschließung kann zur Zeit nicht als ausreichend und gesichert gelten. Die vorgesehene Erschließungsstraße von der L 313 muß bei Inbetriebnahme befahrbar sein.
2. Zum Bauantrag ist ein prüffähiger Nachweis der vorhandenen und der geplanten Geschoßflächen vorzulegen.
Die künftige Geschoßfläche darf nur geringfügig größer sein als die vorhandene, das sind bis zu rd. 25 %.
3. Einer Überbauung der vorhandenen öffentlichen Abwasserleitungen wird nicht zugestimmt. Mit den Verbandsgemeindewerken Wirges sind geeignete Lösungen einvernehmlich zu regeln.
4. Die Bestimmungen der ArbeitsstättenVO sind zu beachten. Ausführliche Betriebsbeschreibung ist beizufügen.
5. Für die beabsichtigte Verrohrung der Grabenparzelle 6846/1 ist ein Planfeststellungsverfahren nach § 31 WHG bei der unteren Wasserbehörde (Kreisverwaltung) zu beantragen.
6. Die in Kopie beigefügten brandschutztechnischen Forderungen der Bezirksregierung vom 20.01.1987 sind zu beachten.
7. Bevor die Baugenehmigung/Teilbaugenehmigung erteilt wird, behält sich die Umlegungsbehörde Montabaur eine abschließende Stellungnahme vor. Grundsätzliche Bedenken bestehen bei dieser Behörde jedoch nicht.
Die Umlegungsbehörde beim Katasteramt Montabaur wird von uns im Rahmen des Antragsverfahrens beteiligt.
8. Gemäß Verwaltungsvorschrift Nr. 4/82 ist je 20 qm Verkaufsfläche ein Stellplatz nachzuweisen.
9. Im Rahmen der Planung für den Umbau soll durch den Bauträger die Möglichkeit geprüft werden, im Zuge des Lahnweges innerhalb des Vorhabens für den fußläufigen Verkehr eine Passage anzuordnen.
10. Soweit mehrere Flurstücke von einem Gebäude überbaut werden, sind diese durch Baulast zu vereinigen.
11. Die Abbrucharbeiten sind mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften vorzunehmen.
Öffentliche Verkehrsflächen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Absperrmaßnahmen sind im Einvernehmen mit den zuständigen Verkehrsbehörden (Verbandsgemeindeverwaltung , Straßenmeisterei) durchzuführen. Der anfallende Bauschutt darf nur auf den hierfür zugelassenen Deponien abgelagert werden.
Anschrift: Peter-Altmeier-Platz 1 - 5430 Montabaur - Tetefon: (02602) 124-1 - Teiex: 869619 kvmo d Sprechstunden: Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr - Bauamt: Dienstag und Donnerstag von 8.30 bts 12.00 Uhr
Postgiro:
Frankfurt/Main (BLZ 50010060) 14408-605
Banken in Montabaur
Kreissparkasse (BLZ 57051001)500314 - Nassauische Sparkasse (BLZ51050015) 803081 700 1

