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5430 Mcntaoaur,
vrXBANOSGEMEINOEVERMALTUNG
- Abt.
111/1
Az.:
7. Januar 1987
Off ent! iche/nlchtöffentMchs Sitzung
Anlage Nr. 1 zur Niederschrift
für die Sitzung des am 13.1.1987 für die Sitzung des
29.1.1987
VORLAGE
Bau-, Haupt- und Finan zausschusses der Stadt Montabaur
"" 213
_, Vorlage Mr. - ^ .
Stadtrates von Montab aur _._
_, Vorlage Mr. 237
Setr.:
Beratung und Beschlußfassung über die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Saubitz - Wurstwiese"
hier: Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gemäß §§ lo BBauG, 24 GemO
^richtsrstattar: OAR Kaltenhäuser * Sachbearteitande Abteilung: Bauamt
Antrao: Der Stadtrat möge beschließen:
Der Rat stimmt der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Saubitz.- Wurstwiese" in der Form zu, wie sie dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und beschließt die Bebauungsplanänderung / -erweiterung als. Satzung gemäß §§ lo BBauG, 24 GemO.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.6.1986 beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern bzw. zu erweitern:
^ 1. Der Geltungsbereich wird in nördlicher Richtung um die Flurstücke 717/2,
2284/1 und 2285/1 (Flur 7) erweitert. Dieser Bereich wird überwiegend als private Grünfläche mit einem Pflanzgebot ausgewiesen.
2. Die an der westlichen Grenze des Geltungsbereiches ausgewiesene private Grünfläche wird von lo m auf 5 m und die privaten Grünstreifen an der östlichen und südlichen Geltungsbereichsgrenze von 5 m auf % m reduziert. Der an der nördlichen Seite der früheren Geltungsbereichsgrenze gelegene Grünstreifen entfällt.
Durch die Planänderung / -erweiterung soll insbesondere eine ausreichende Zu- und Abfahrt zu dem dortigen Betriebsgrundstück ermöglicht werden. Um eine Einbindung des Betriebshofes in die Landschaft sicherzustellen, wird der Planänderung / -erweiterung ein Pflanzplan bei gegeben und ein entsprechendes Pflanzgebot ausgesprochen.
Der Rat hat durch Beschluß vom 19.6.1986 auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung verzichtet; die Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG wurde durchgeführt, nächste Verfahrensstufe ist der Satzungsbeschluß nac;h §§ lo BBauG, 24 GemO.
( Dw. Possei-Dölken )
M Bürgermeister
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