Akte 
Sitzung 25. Februar 1987
Entstehung
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5430 Mcntaoaur,

vrXBANOSGEMEINOEVERMALTUNG

- Abt.

111/1

Az.:

7. Januar 1987

Off ent! iche/nlchtöffentMchs Sitzung

Anlage Nr. 1 zur Niederschrift

für die Sitzung des am 13.1.1987 für die Sitzung des

29.1.1987

VORLAGE

Bau-, Haupt- und Finan zausschusses der Stadt Montabaur

"" 213

_, Vorlage Mr. - ^ .

Stadtrates von Montab aur _._

_, Vorlage Mr. 237

Setr.:

Beratung und Beschlußfassung über die Änderung und Erweiterung des Bebauungs­planes "Saubitz - Wurstwiese"

hier: Zustimmungs- und Satzungsbeschluß gemäß §§ lo BBauG, 24 GemO

^richtsrstattar: OAR Kaltenhäuser * Sachbearteitande Abteilung: Bauamt

Antrao: Der Stadtrat möge beschließen:

Der Rat stimmt der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Saubitz.- Wurstwiese" in der Form zu, wie sie dem Rat in der heutigen Sitzung Vorge­legen hat und beschließt die Bebauungsplanänderung / -erweiterung als. Satzung gemäß §§ lo BBauG, 24 GemO.

Begründung:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 19.6.1986 beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern bzw. zu erweitern:

^ 1. Der Geltungsbereich wird in nördlicher Richtung um die Flurstücke 717/2,

2284/1 und 2285/1 (Flur 7) erweitert. Dieser Bereich wird überwiegend als private Grünfläche mit einem Pflanzgebot ausgewiesen.

2. Die an der westlichen Grenze des Geltungsbereiches ausgewiesene private Grünfläche wird von lo m auf 5 m und die privaten Grünstreifen an der öst­lichen und südlichen Geltungsbereichsgrenze von 5 m auf % m reduziert. Der an der nördlichen Seite der früheren Geltungsbereichsgrenze gelegene Grün­streifen entfällt.

Durch die Planänderung / -erweiterung soll insbesondere eine ausreichende Zu- und Abfahrt zu dem dortigen Betriebsgrundstück ermöglicht werden. Um eine Ein­bindung des Betriebshofes in die Landschaft sicherzustellen, wird der Planände­rung / -erweiterung ein Pflanzplan bei gegeben und ein entsprechendes Pflanzgebot ausgesprochen.

Der Rat hat durch Beschluß vom 19.6.1986 auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung verzichtet; die Offenlage nach § 2 a Abs. 6 BBauG wurde durchgeführt, nächste Verfahrensstufe ist der Satzungsbeschluß nac;h §§ lo BBauG, 24 GemO.

( Dw. Possei-Dölken )

M Bürgermeister

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