Anlage Nr. 1 zur Niederschrift
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VERTRAG
Anlage Nr. 1
Zwischen
der Stadt Montabaur,
vertreten durch Herrn Bürgermeister Dr. Possel-Dölken
und
dem Westerwaldkreis,
vertreten durch Herrn Landrat Weinert
wird hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung des Sportplatzes Typ B und des zu dieser Sportanlage gehörenden Gebäudes folgendes vereinbart:
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(1) Das Recht zur ausschließlichen außerschulischen Nutzung der Sportanlagen und des Sportplatzgebäudes an Schultagen ab 17.oo Uhr und cn schulfreien Tagen ganztägig obliegt der Stadt Montabaur. Abweichungen von den Benutzungszeiten nach Satz 1 sind im Einzelfall nach Absprache zwischen den Beteiligten möglich. Die Aufstellung der Belegungspläne erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.
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(2) Die Sportanlagen und die Umkleideräume im Erdgeschoß des Sportplatzgebäudes stehen an Schultagen bis 17.oo Uhr den in der Stadt Montabaur ansässigen Schulen zur Ausübung des Schulsports zur Verfügung. Der Gruppenraum im Obergeschoß des Gebäudes wird ausschließlich durch den TuS Montabaur genutzt. Die Aufstellung der Belegungspläne für die schulische Nutzung erfolgt durch die Schulleiter der Schulen, die die Sportanlagen benutzen. Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Verbandsgemeindeverwaltung im Benehmen mit der Kreisverwaltung.

