Akte 
Sitzung 29. Januar 1987
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Anlage Nr. 1 zur Niederschrift

*

*

VERTRAG

Anlage Nr. 1

Zwischen

der Stadt Montabaur,

vertreten durch Herrn Bürgermeister Dr. Possel-Dölken

und

dem Westerwaldkreis,

vertreten durch Herrn Landrat Weinert

wird hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung des Sportplatzes Typ B und des zu dieser Sportanlage gehörenden Gebäudes fol­gendes vereinbart:

1

§ i

<om

*

%

(1) Das Recht zur ausschließlichen außerschulischen Nutzung der Sportanlagen und des Sportplatzgebäudes an Schultagen ab 17.oo Uhr und cn schulfreien Tagen ganztägig obliegt der Stadt Montabaur. Abweichungen von den Benutzungszei­ten nach Satz 1 sind im Einzelfall nach Absprache zwi­schen den Beteiligten möglich. Die Aufstellung der Bele­gungspläne erfolgt durch die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur.

vom

87

IX

vom

87

IX

(2) Die Sportanlagen und die Umkleideräume im Erdgeschoß des Sportplatzgebäudes stehen an Schultagen bis 17.oo Uhr den in der Stadt Montabaur ansässigen Schulen zur Ausübung des Schulsports zur Verfügung. Der Gruppenraum im Ober­geschoß des Gebäudes wird ausschließlich durch den TuS Montabaur genutzt. Die Aufstellung der Belegungspläne für die schulische Nutzung erfolgt durch die Schulleiter der Schulen, die die Sportanlagen benutzen. Bei Meinungs­verschiedenheiten entscheidet die Verbandsgemeindever­waltung im Benehmen mit der Kreisverwaltung.