Akte 
Sitzung 29. Januar 1987
Entstehung
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läge gehörenden Gebäudes weist Bürgermeister Dr. Possel-Dölken darauf hin, daß die Stadt eine Kostenteilung zu je 50 % zwischen der Stadt und dem Wester­waldkreis angestrebt habe. Der Kreis halte jedoch an einer Kostenverteilung im Maßstab Stadt Montabaur 60 %, Westerwaldkreis 40 % fest. Dementsprechend sei im § 3 Ziffer 2 des im Entwurf vorgelegten Vertrages dieser Verrechnungs­maßstab ausgewiesen. Um eine Anpassung der Betriebs- und Unterhaltungskosten entsprechend den tatsächlichen Nutzungsanteilen vornehmen zu können, habe man im § 3 Nr. 3 eine Anpassungsklausel aufgenommen. In Abänderung zu dem vorliegenden Vertragsentwurf werde vorgeschlagen, diese Regelung (§ 3 Nr.

3) an dieser Stelle zu streichen und stattdessen § 6 um folgenden Abschnitt zu ergänzen:

"Nach einer Betriebszeit von zwei Jahren - beginnend mit der Inbetriebnahme des Stadions - werden die Bestimmungen dieses Vertrages überprüft und unter Berücksichtigung der dann vorliegenden Erfahrungswerte ggf. angepaßt."

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken empfiehlt den Mitgliedern des Stadtrates unter Einbeziehung der vorgenannten Änderungen die Zustimmung zum vorgelegten Vertragsentwurf.

Ratsmitglied Kram (CDU) erklärt, die CDU-Fraktion habe diesen Vertrag in der Fraktionssitzung vorberaten und vertrete die Auffassung, daß der im § 3 Nr. 2 festgelegte Kostenanteil der Stadt (60 % an den Betriebs- und Unter­haltungskosten) zu hoch sei. Um einen kurzfristigen Vertragsabschluß jedoch nicht zu vereiteln, werde dieser Kostenanteil vorläufig akzeptiert, sofern im § 3 Nr. 2 folgende Ergänzung vorgesehen werde:

"Bei der vorstehenden Kostenverteilung sind beide Vertragsparteien von den zu erwartenden Nutzungszeiten ausgegangen."

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Durch diesen Zusatz solle sichergestellt werden, daß eine Basis gegeben ist bei späteren Auseinandersetzungen mit dem Kreis bezüglich der Neufestlegung der Kostenanteile. Er - so Ratsmitglied Kram - gehe davon aus, daß diese Verhandlungen spätestens in zwei Jahren mit dem Kreis geführt werden. Alsdann könnte unter Hinweis auf den hier vorliegenden Vertrag dargelegt werden, daß die festgelegten Kostenanteile auf den erwarteten Benutzungszeiten basierten.

Als weitere Änderung wird im § 4 Abs. 1 lit. a (Seite 3 Zeile 3) der Austausch des Wortes "soweit" durch das Wort "sobald" vorgeschlagen. Durch diese Änderung solle klargestellt werden, daß nicht die den Betrag von 5 000,-- DM überschrei­tenden Kosten im Verhältnis 60 : 40 aufgeteilt werden, sondern bei Überschrei­tung des Betrages von 5 000,-- DM die gesamte Summe im genannten Maßstab den Parteien belastet wird.

Letztlich wird noch zu der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ergänzung des § 6 eine Änderung des Inhalts vorgeschlagen, daß dieser Ergänzung noch das Wort "spätestens" vorangestellt wird. § 6 S. 2 erhält damit folgenden Wortlaut:

"Spätestens nach einer Betriebszeit von zwei Jahren - ..."

Die CDU-Fraktion wolle durch diese Ergänzung sichergestellt wissen, daß die Möglichkeit eröffnet wird, vor Ablauf einer Betriebszeit von zwei Jahren eine Überprüfung und Anpassung des Vertrages vorzunehmen, d. h. diese Verhand­lungen sollten geführt werden, sobald es offensichtlich wird, daß die getrof­fenen Regelungen eine Übervorteilung für eine der beiden Vertragsparteien bedeutet.

Abschließend weist Ratsmitglied Kram (CDU) nochmals darauf hin, daß unter Einbeziehung der vorgenannten Änderungen zum jetzigen Zeitpunkt die Zustimmung zum Vertrag erklärt werde, um die Zuschußmittel von 390 000,-- DM kurzfristig vereinnahmen zu können. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt, er habe

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