(1) Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
(2) Diese Satzung tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Bereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens nach Ablauf von 2 Jahren nach dem Tag ihrer Bekanntmachung.
Montabaur,
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(S.)
(Dr. Possel-Dölken) Bürctermeister

