Akte 
Sitzung 07. September 1989
Entstehung
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Le^hjngen der du WEDA - - - -" ' -* _

Die SÜWEDA versorgt den Auftraggeber mit Fernseh- und Horfunkpnö ' grammen, die terrestrisch über Kabel oder Satellit angebeten werden, zu " deren Verteilung die SÜWEDA rechtlich und technisch in der Lage ist. *

Der Leistungsbereich der SÜWEDA beginnt ab Grttndstücbsgrenze des jeweils anzuschließenden Gebäudes. Das Leistungsangebot umfaßt neben der Versorgung mit Rundfunkprogrcmmendie Installation der Haus- verteilanlace mit einer Anschlußdose und die Einstellung eines Empfangs­gerätes. Di^Hcusverteilcnlage bleibt Eigentum der SÜWEDA.** Die Annahme des Anschließuhgsäuftrages setzt das Einverständnis des Grund­stückseigentümers zur Anschtießung'des Gebäudes und Errichtung der

Hausvertejlanlage voraus.__ _ _ *

Der Auftrag kann abgelehnt werden, wenn der Auftraggeber noch mit Ver­pachtungen aus einem anderen oder früheren Teitnehmerverhältnis mit Ge­bühren oecenübefder SÜWEDA im Rückstand ist.- -

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*.tstandhaltung der Hausverteilcnlcge erfolgt durch die SÜWEDA

bzw7durch von ihr beauftragte Fachuntemehmen. Die Kosten defür trägt iWEDÄf " * " " L

gilt jedoch nur, wenn die Hausverteilanlage von der SÜWEDA oder einem von ihr beauftragten Fachunternehmen errichtet wurde. Die Kosten einer unbegründeten Inanspruchnahme des Wartungsdienstes, die der An- schlußnehmer schuldncft verursccht hat, trägt dieser selbst. Dies gilt insbe­sondere dann, wenn durch zumutbare Fehlersuche der Anschfußteilnehmer erkennen könnte, daß Fehler nicht im Leistungsbereich der SÜWEDA .liegt. Die Seweislast für eine unbegründete tnanspruchnahme trägt die SÜWEDA. Die SÜWEDA übernimmt ebenfalls nicht die Kosten für die Be­seitigung von Störungen, die durch-den Anschlußteilnenmer, seiner Haus­angehörigen oder durch andere Personen, denen er IZugang zu seiner Wohnung gewährt hat, schulchcft, d.h. vorsätzlich oder grob fahrlässig hervorgerufenwercen. u-.<t. .... "t"

Insbesondere gilt dies auch für Störungen, die durch Eingriffe in den UP oder die Hausverteilanicge entstanden sind, und gilt ebenfalls für Störun­gen. deren Ursache in den ongeschlossenen Geräten zu suchen ist.

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ts/ungen efes An5cEAjA'ef/neEmef.s .*. -i

.e Leistungen der SÜWEDA - Anschluß und Wartung - zcnlt der Teit- ehmer eine einmalice Anschlußgebühr in Höhe von DAA 300,- und etne monatliche Gebühr von DM 31,- ind. geserzl. Mehrwertsteuer, falls nient eine endere Vereinbarung getroffen wird. Die monatliche Gebühr ist jeweils im voraus bis zum 4. Werktag eines Monats zu entrichten. Dre einmalige Anschlußgebühr ist fällig bei Inbetriebnahme des Anscnlusses

und wird mit der ersten Monatsabrechnung eingezegen. _

Die ZchlungspHicht beginnt mit der Betriebsoerertstellung des Anschlusses - für die Teilnehmer.

Im Anschlußmonat wird die Gebühr cnteilig auf d:e Nutzungstage unter "Ansetz von 30 Kalendertagen pro Monat berechnet. 7

. Mit der Zahlung der monatlichen Gebühren sind olle Leistungen der SÜWEÜA abceaolten: es entstehen keine weiteren Anschlußkosten für den

'Teilnehmer.-------

"Sollen zusätzliche Anschlußdosen eingerichtet werden, -so ist dies der SÜWEDA unverzüciich mitzuteilen. *

. Für jede weitere Anschlußdose necen cem Hauptanschluß ist eine zusätz­liche monatliche Gebühr in Höhe von 1,20 DM on die SÜWEDA zu zahlen. '

Die Wartung der zusätzlichen Anschlußdosen wird kostenlos von der -. SÜWEDA durchgeführt, wenn diese durch die SÜWEDA oder von ihr be­auftragten Fachuntemehmen angeschlossen wurden!* * ** -

3. An die Anlage dürfen nur Ton- und Fernseh-Rundfunkempfänger und ggf. weitere Zusatzgeräte cngeschlossen werden, die der Allgemeinen Ton- und Fernsehrundfunkgenehmigung entsprechen und deren Verwendung van der Deutschen Bundespost genehmigt ist. * * -*'

-//E /J/gemefne Sesftmmungen _ L '_- ,

1. Die SÜWEDA ist berechtigt, die Gebühren, die vertraglich vereinbart sind,

-für nach Vertrcgs- und Leistungsbeginn eintretenden Anderungenlän*den

.Verncitnissen cr.gemessen zu ernönen, ura r.var aann; wenn :nsoescn-

dere die Deutsche Bundespost ihre laufende Programmgebern erhöht oder

__der im yertragscreifpeinhattete' Mehrwertsteuersatz'erhöht wird. Dies ist

, dem Teilnehmer einen Monat im voraus mitzu'eilen. -' - - - ,

-Gerät der Teilnehmer mit der Zchlung der Gebühren in Verzug, so ist die

SÜWEDA berechtigten Kabelanschluß cuf seine Kosten zu sperren.'Die fristlose Kündigung durch die SÜWEDA ist möglich, wenn der Teilnehmer'

_.mit der Gebührenzahlung mehr als drei Monc.'e in Verzug tstflh diesem

Fall ist die für die vorzeitige Vertragsauflösung vereinbarte Gebühr sofort -fällig.--: :

2. "Mit seiner Unterschrift erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden,'daß

auf seinem Grundstück bzw. in seiner.Wohnung alle Arbeiten durchge- -- '"führt werden dürfen,'die zu? Erstellung, Instandhaltung, Änderung und Er- .. Weiterung des BK-Anscnlusses erforderlich sind. ....... - -

. Zur Durchführung dürfen alle dafür notwendigen Vorrichtungen auf dem Grundstück oder in den Räumen angebrccht werden. Im übrigen ist der Teilnehmer verpflichtet alle Störungen und Schäden der Anlage unverzüg­lich der SÜWEDA cnzuzeigen. * - - -ß-- *'

3. Dieser Vertrcc wird auf unbestimmte Zeit cbceschlossen. Der Anschluß- teilnehmer kann das Vertrcgsverhältnis jederze? unter Einnaituna einer Kün- digungsfrist ven 3 <V\cncten zum Guartafserde kündigen, erstmafs jedoch

- nach Ablauf von 12 Monaten ab Inbetriebnahmedatum.''

4. Bei Schadenersatzansprüchen des Anschlußteilnehmers haftet die SÜWEDA für Personen- und Sechschäden bis zu einer Höhe von DM 1.000.000,-. Unbegrenzte Haftung wird übernommen bei grober Fahr­lässigkeit oder Vorsatz seitens der SÜWEDA br.v. ihrer Erfüllungsgehilfe. Alle Änderungen oder Ergänzungen bedüren zu ihrer Wirksamkeit der

- schriftlichen Bestätigung durch die SÜWEDA- __- '

. /VE P o/enscAu&erMSn/ng * * """ - "'.'T't - - ,

Alle Daten, die des Teilnehmerverhältnis betreffen, dürfen gespeichert und cn Dritte weitergegeben werden, die diesen Vertrag durchführen oder Pro­cramme bzw. andere Dienste über das Kabe'n.etz anbieten oder cbwik-

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Betriebsaeseilschah für Kabel--

kommunlkattcn m NRW.möH

lar.celndlm Namen und Auftfcg der

SÜWEDA

LeutherStraße^5,.4054 Nettetal ^

Amtsgericht Nettetal HR3 643, Geschärtsführer: Lc.vig Preuß

An der Ochsenwiese 3. 6500 Mainz 23 "'

Amtsgericht Mainz HRB 2843, VprstcnatW.-Preuß, H.-P. Labonte. L. Preuß Aufsichtsratsvorsitzender: Heinz E'cle.RechtsanwC't --,