Akte 
Sitzung 07. September 1989
Entstehung
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zwischen

6ESTATTUMGSVERTRAG

der Stadt Montabaur - im folgenden Stadt genannt -

und

der FIRMA SÜHEDA, Elektronische Medien- und Kabelkommunikations-

AktiengesellSchaft

-im folgenden FIRMA genannt -

Uber die Errichtung eines Breitbandnetzes in der Stadt

Präambel

Die FIRMA beabsichtigt, auf ihre Kosten auf dem Gebiet der Stadt eine Breitband­kabelverteilanlage zur Verteilung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen zu bauen und zu unterhalten.

Demgemäß wird folgendes vereinbart:

§ 1

Vertragsgegenstand

(1) Die Stadt gestattet der FIRMA, die öffentlichen Verkehrsflächen im Vertrags­gebiet gern. Absatz 2, die im Eigentum der Stadt stehen oder fUr die die Stadt, ohne Eigentümer zu sein, insoweit verfügungsberechtigt ist, zur Errich­tung und Betreibung einer Breitbandverteilanlage unterirdisch zu benutzen, unbeschadet des Erfordernisses sonstiger öffentlich-rechtlicher oder privater Genehmigungen, Erlaubnisse und Anzeigen.

(2) Die FIRMA hat das in dem beiliegenden Lageplan, der Bestandteil des Vertrages ist, ausgewiesene Vertragsgebiet in der Gemeinde innerhalb eines Zeitraumes von 36 Monaten flächendeckend zu verkabeln.

Im Bereich der Kernstadt von Montabaur (im als Anlage beigefügten Lageplan rot markiert) sind bis Ende 1990 die Erdarbeiten für die Verlegung des Breit­bandkabels abzuschließen und die Gehwege wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

(3) Die Versorgung erfolgt durch eine eigene Rundfunkempfangsanlage der FIRMA (R-Vertrag).

(4) Die FIRMA verpflichtet sich, im Gebiet der Verbandsgemeinde Montabaur die gleiche Verteiltechnik wie die Deutsche Bundespost anzuwenden (450 MHz-Tech- nik, bis zu 30 TV-, 30 UKH-Hörfunkstereo - sowie 16 digitale Hörfunkpro­gramme). Die Rundfunkempfangsanlage entspricht dem Standard des Pflichtenhefts 4 der Deutschen Bundespost.

§ 2

Anschluß- und Versorgungspflicht, Entgelte

(1) Die FIRMA errichtet und betreibt auf ihre Kosten die Breitbandverteilanlage in der Netzebene 3 und - auf Antrag des Hauseigentümers - Verteilnetze im privaten Bereich (Netzebene 4) bis einschließlich der Antennensteckdosen.

(2) Die FIRMA verpflichtet sich, jeden Haushalt im Vertragsgebiet auf Antrag gegen ein zwischen dem Anschlußnehmer und der FIRMA zu vereinbarendes Entgelt an die Breitbandverteilanlage (BVA) anzuschließen und zu versorgen.

(3) Das Entgelt für den Kabelanschluß, das im Einvernehmen mit der Stadt festge­setzt wird, beträgt als Monatsgebühr z. Z. maximal 29,80 DM pro Hohneinheit inklusive Mehrwertsteuer bzw. als Alternative die noch zu vereinbarenden Sonderpreise (Einmalzahlung, Vorauszahlung).

Das von der FIRMA dem Anschlußnehmer in Rechnung gestellte Entgelt hat sich im Rahmen dessen zu halten, was für gleichartige Leistungen innerhalb der Bundesrepublik verlangt wird.

Die FIRMA verpflichtet sich, mögliche Kostensenkungen, die sich aus einer evtl. Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz oder anderer überregionaler Träger ergeben, an die Anschlußnehmer in der Stadt Montabaur und den zur Verbandsgemeinde gehörenden Ortsgemeinden weiterzugeben.