Akte 
Sitzung 07. September 1989
Entstehung
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(5) Aufgabe des Stadtteilausschusses und seiner einzelnen Mitglieder ist es

a) den Stadtrat und seine sonstigen Fachausschüsse durch Beratung, Anregungen und Mitgestaltung zu unterstützen und

b) die Verwaltung auf Notwendigkeiten und Mißstände in den Stadtteilen hinzuweisen.

(6) Die Mitglieder des Ausschusses erhalten eine Aufwandsentschädigung und ein Sitzungsgeld im Rahmen des § 11.

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Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 13. November 1984,geändert durch Satzung vom 5. August 1986,außer Kraft.

5430 Montabaur,

( Dr. Possel-Oölken ) Bürgermeister

Verbs