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48.626 DM. Die bisher angefallenen Hausanschluß- und Erschließungskosten in Höhe von 17.564 DM sind ebenfalls zu erstatten. Der Gesamtkaufpreis von 66.190 DM ist innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluß fällig und zahlbar.
Die aus den notariellen Vertragsgeschäften entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Erwerber.
Im übrigen müssen die Erwerber die für städtische Baugrundstücke im Bauge— biet "Himmelfeld" üblichen Bedingungen und Auflagen (Bebauungsverpflichtung, Weiterveräußerungsverbot, Nachentschädigungsverpflichtung) übernehmen.
Abstimmungsergebnis: 19 Ja-Stimmen
c) Bekanntgabe einer Eilentscheidung - Anlage Nr. 2 -
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verweist auf die als Anlage Nr. 2 beigefugte Eilentscheidung vom 12. Juli 1989.
Ratsmitglied Schweizer (FWG) verweist auf die Sitzung des Haupt- und Finanz- ausschusses vom 04.10.1988. Damals habe der Haupt- und Finanzausschuß beschlos- # sen, den Eheleuten Blümel eine Entschädigung in Höhe von 45.000 DM für die beim Bau der Wilhelm-Mangels-Straße eingetretenen Schäden am Gebäude zu gewähren. Er selbst - so Ratsmitglied Schweizer - habe seinerzeit gefragt, ob es nicht zweckmäßiger wäre, das Gebäude zu erwerben, als eine Entschädigung zu zahlen.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verweist darauf, daß der Gebäudewert (130.000 DM) bereits die gewährte Entschädigung (45.000 DM) berücksichtige, also um diesen Betrag reduziert sei.
Ratsmitglied Schweizer bittet um Einblick in das Gutachten bezüglich des Gebäudewertes. Das Gutachten befindet sich in den Akten der GfK, steht also in der Sitzung nicht zur Verfügung. Bürgermeister Dr. Possel-Dölken sagt zu, daß dieses Gutachten den Fraktionsvorsitzenden zur Einsichtnahme zur Verfügung ^ gestellt wird.
A Der Stadtrat nimmt die Eilentscheidung vom 12. Juli 1989 (Anlage 2) zur Kenntnis.
Punkt 1/2: Vergabe von Aufträgen
Es stehen keine Auftragsvergaben an,
Punkt 1/3: Bauvoranfragen und Bauanträge
Es liegen keine Bauvoranfragen und Bauanträge vor, über die zu entscheiden wäre.

