Akte 
Konstituierende Sitzung 10. August 1989
Entstehung
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Name der wahlberech­tigten RaLsmiLgliedet

Wiltrud Schwarz

Kurt Vetter

Reinhard Lorenz

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Vermerk über die Beteiligung an der

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Im ersten"! "im"zwelLen ^^ n h 1 g a n g -

Der Stadtrat ist somit nach § 39 Abs. 1 S. 1 GemO beschlußfähig.

1.2 Außerdem sind folgende noch amtierende Beigeordnete, die nicht dem Rat ^ angehören, anwesend:

^ 1 -) _2.) _ .3.) _

2. Wahlvorstand

Den Vorsitz führt

Als Beisitzer werden - aufgrund eines Beschlusses des Rates (§ 40 Abs. 5 GemO) in offener Abstimmung - durch Handzeichen - folgende Personen gewählt.

1-) ij?-) __

Der Vorsitzende bestimmt zum Schriftführer für die

Wahlhandlung. /T "

3. Wahlvorschläge ( § 40 Abs. 3 GemO )

Von den wahlberechtigten Ratsmitgliedern werden folgende Personen zur Wahl als ^ ^vorgeschlagen:

1-) y

2 .)

3.) _4.) _

Es wird darauf hingewiesen, daß in der anschließenden Wahl nur solche Personen gewählt werden können, die dem Verbandsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen