25
26
27
Name der wahlberechtigten RaLsmiLgliedet
Wiltrud Schwarz
Kurt Vetter
Reinhard Lorenz
y
n;t dritten
Vermerk über die Beteiligung an der
_Abs t im m u g g
Im ersten"! "im"zwelLen ^^ n h 1 g a n g -
Der Stadtrat ist somit nach § 39 Abs. 1 S. 1 GemO beschlußfähig.
1.2 Außerdem sind folgende noch amtierende Beigeordnete, die nicht dem Rat ^ angehören, anwesend:
^ 1 -) _2.) _ .3.) _
2. Wahlvorstand
Den Vorsitz führt
Als Beisitzer werden - aufgrund eines Beschlusses des Rates (§ 40 Abs. 5 GemO) in offener Abstimmung - durch Handzeichen - folgende Personen gewählt.
1-) ij?-) __
Der Vorsitzende bestimmt zum Schriftführer für die
Wahlhandlung. /T "
3. Wahlvorschläge ( § 40 Abs. 3 GemO )
Von den wahlberechtigten Ratsmitgliedern werden folgende Personen zur Wahl als ^ ^vorgeschlagen:
1-) y
2 .)
3.) _4.) _
Es wird darauf hingewiesen, daß in der anschließenden Wahl nur solche Personen gewählt werden können, die dem Verbandsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen

