4
4.1 Vor Eröffnung der Wahlhandlung hat sich der Wahlvorstand davon überzeugt, daß die Wahlurne leer ist und sie sodann verschlossen.
4.2 Der Schriftführer ruft die wahlberechtigten Ratsmitglieder in der Reihenfolge, die aus der Anwesenheitsliste (vergl. S. 1) ersichtlich ist, auf und händigt jedem einen Stimmzettel aus. Die Ratsmitglieder gehen darauf-
- hin einzeln in die aufgestellte Wahlkabine zur Stimmabgabe und werfen den ' ' Stimmzettel ungeöffnet in die Wahlurne.
Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe eines jeden Ratsmitgliedes durch ein Kreuz hinter seinem Namen in der Anwesenheitsliste.
Sodann wird die Frage gestellt, ob noch ein Ratsmitglied seine Stimme abzugeben habe. Als sich daraufhin niemand meldet, erklärt der Vorsitzende de Wahlhandlung für geschlossen.
4.3 Die Stimmzettel werden aus der Wahlurne genommen und gezählt. Es sind
Stimmzettel in der Urne, also genau- so viele, wie Wahlberechtigte anwesend sind. - ' ' .
D) 3*
Die Stimmzettel werden entfaltet.- Der Wahlvorsteher verliest die auch von den Beisitzern kontrollierten Stimmzettel, die der Schriftführer wie folgt registriert:
#
n
Alternative 1 - mehrere Wahlvorschläge
1.
i
(Wahlvorschlag 1)
(Name)
- (Stimmen) ,
2.
(Wahlvorschlag 2)
(Name)
(Stimmen)
3.
(Wahlvorschlag 3)
(Name)
(Stimmen)
4.
(Wahlvorschlag 4)
(Name)
(Stimmen)
Stimmenthaltungen
.
ungültige Stimmen
E
Alternative 2 - ein Wahlvorschlag
Zahl der Ja-Stimmen: &Z S"
/ Zahl der Enthaltungen ^
Zahl der Nein-Stimmen: ^
*-/ ungültige Stimmen
4.4 Der Mahlvorstand prüft die Gültigkeit der Stimmen.
Es wird festgestellt, daß
alle Stimmen gültig sind, *)
I I ___ _ Stimmen aus folgenden Gründen ungültig sind.*)
g vom 1989
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