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Nr.
Name der wahlberechtigten Ratsmitglicder
Vermerk über die Beteiligung an der
A b s t i m m u n g
Im ersten t int zweiten ) im dritten
^ a h 1 g a n u-
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25
Wiltrud Schwarz
X
26
Kurt Vetter
X
27
Reinhard Lorenz
X
-
*
-
-
-
—
Der Stadtrat ist somit nach § 39 Abs. 1 S. 1 GemO beschlußfähig.
1.2 Außerdem sind folgende noch amtierende Beigeordnete, die nicht dem Rat
g vom 1989 . X
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angehören, anwesend:
1 .) ' '
2 .)
3.)
Wahlvorstand
3 .
Den Vorsitz führt
Als Beisitzer werden - aufgrund eines Beschlusses des Rates (§ 40 Abs. 5 GemO) in offener Abstimmung - durch Handzeichen - folgende Personen gewählt.
1 -) _
Oer Vorsitzende bestimmt _zum Schriftführer für die
Wahlhandlung. ^
Wahlvorschläge ( § 40 Abs. 3 GemO )
Von den wahlberechtigten Ratsmitgliedern werden folgende Personen zur Wahl als /?. ;,<%/ vorgeschlagen:
1.) (%-2.) _.
3.)
Es wird darauf hingewiesen, daß in der anschließenden Wahl nur solche Personen ^ gewählt werden können, die dem Verbandsgemeinderat vor der Wahl vorgeschlagen
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