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VERSANDSGEMEINOEVER^ALIUNG !
^Abt. 111/ 1 Az.: 610.13H.Ju. /Scho
5430 Montabaur, 07. Juni 1989
Anlage Nr. 1 zur Niederschrift
Anlage Nr. 3
SACHSTAN0S8ERICHT:
zur Sitzung des
der
fxl Stadt
Haupt- und Finanzausschusses
8auausschusses
t t Verbandsgeneinde-
Rates
13.6.89
-Ausschusses
D
Ortsgemeinde-
Montabaur
Aufstellung des Bebauungsplanes "Auf der Birke" der Ortsgemeinde Heiligenroth
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Sachverhalt:
1. Der Stadtrat hat im Rahmen des Abstimmungsverfahrens nach § 2 Abs. 2 BauGB zum o. a. Bebauungsplan nie folgt Stellung genommen:
Gegen die Ausweisung des Gebietes bestehen keine Bedenken, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Für Produktionszwecke wird kein Trinkwasser verwendet.
- Im Rahmen des immissionsrechtlichen Verfahrens ist die
Verwendung der Tonqualität zu berücksichtigen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen gegen Immissionen - insbesondere Schwefeldioxyd, Chlor- und Stickoxyd - zu treffen.
g vom 1989
. X
- Die Nutzung gewerblicher Bauflächen durch Handelsbetriebe ist auszuschließen.
2. Orts- und Verbandsgemeinderat naben hierzu wie folgt Stellung genommen:
2.1 Stellungnahme des Ortsgemeinderates Heiligenroth gemäß Beschluß vom
09.05.1989
Träger der Wasserversorgung ist die Verbandsgemeinde, so daß dem Ortsgemeinderat hierzu eine Entscheidungsmöglichkeit grundsätzlich nicht zusteht. Die Verbandsgemeinde hat jedoch in ihren Stellungnahmen im Rahmen de3 Bebauung3planverfahren3 dargelegt, daß zum einen die Wasserversorgung auch nach der Ansiedlung des Produktionsunternehmens sichergestellt sei. Die Verbandsgemeinde verfüge in den durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Wasserschutzgebieten über so große Wasserreserven, daß eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung der gesamten Verbandsgemeinde nicht eintrete.
Die Verbandsgemeinde werde jedoch sicherstellen, daß jede Einsparungsmögiichkeit genutzt werde, den Wasserverbrauch auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Die Verbandsgemeinde wird sich hierbei - wie in anderen Fällen auch - an den Grundsatz einer größtmöglichen Schonung der Wasserresourcen halten. Das Unternehmen selbst ist allein

