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Ratsmitglied Lorenz beantragt diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Oberamtsrat Merz merkt auf Anfrage von Ratsmitglied Keil (CDU) an, daß es sich hierbei um zwei Grundstücke handelt, auf denen eine Doppelhausbebauung vorgesehen ist.
Der Stadtrat lehnt mehrheitlich den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes ab.
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen.
Anschließend beschließt der Stadtrat, die städt. Baugrundstücke Flur 39, Parzellen 63/1, 63/2 und 63/3 an Herrn Richard Höhn, Alois-Jäger-Platz 1, 5430 Montabaur zu verkaufen.
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Der Kaufpreis für die 2.269 m^ große Fläche beträgt 45,-- DM/nf, mithin 102.105,- DM. Außerdem müssen die bisher entstandenen Erschließungs- und Hausanschlußkosten in Höhe von 31.628.31 DM erstattet werden. Der Gesamtkaufpreis von 133.723,31 DM ist fällig und zahlbar innerhalb eines Monats nach Abschluß des notariellen Kaufvertrages. Die aus dem Vertragsgeschäft entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.
Der Erwerber muß sich verpflichten, das Grundstück innerhalb von drei Jahren nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu bebauen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich die Stadt ein Rückkaufsrecht zum Einstandspreis vor. Die Stadt Montabaur verzichtet auf das für städtische Baugrundstücke im Baugebiet "Himmelfeld" ansonsten übliche Verbot der Weiterveräußerung innerhalb von fünf Jahren und auf die damit verbundene Nachentschädigungsverpflichtung.
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Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung Punkt 2: Vergabe von Aufträgen '
Hier liegen keine Punkte vor.
Punkt 3: Bauvoranfragen und Bauanträge
j vom 1989 . IX
g vom 1989
. X
Hier liegen ebenfalls keine Punkte vor.
Punkt 4: Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
a) Bürgermeister Dr. Possel-Dölken teilt mit, daß das Programm für die Teilnehmer der Fahrt am 18./19. Mai 1989 verteilt wird.
b) Ratsmitglied Höhn% (FWG) kritisiert, daß bei der Beschlußfassung in der letzten Sitzung über die Jagdverpachtung die Informationen zu spät erfolgt seien. Er hätte aus diesem Grund sich bei dieser Beschlußfassung der Stimme enthalten.
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erklärt hierzu, daß im vorliegenden Falle eine frühere Information nicht möglich gewesen sei.
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