Akte 
Sitzung 26. April 1989
Entstehung
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I. Nichtöffentliche Sitzung

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken eröffnet die Sitzung und begrüßt die Mitglieder des Stadtrates. Gegen Form und Frist der Einladung werden keine Einwendungen erhoben. Anträge zur Änderung der Tagesordnung werden nicht ge­stellt.

Punkt 1: Grundstücksangelegenheiten

a) Ankauf des Grundstückes Schneider im erweiterten Sanierungsgebiet "Altstadt II"

- Vorlage Nr. 400 -

Der Stadtrat beschließt den Ankauf des Grundstückes Flur 44 Nr. 188 -

Gebäude und Freifläche Freiherr-vom-Stein-Straße 2 - 290 m^ von den

Eheleuten Karl-Hans und Gisela Schneider zu folgenden Bedingungen:

- Der Kaufpreis beträgt 165.000, DM. Er ist nach Eintragung einer Eigentumsvormerkung im Grundbuch zu entrichten.

- Besitz, Nutzungen und Lasten an einer Teilfläche von rund 25 nf gehen sofort, die Restfläche nach Fertigstellung eines Ersatzobjektes durch die Verkäufer, spätestens jedoch zum 31.12.1990 über.

- An umzugsbedingten und sonstigen Nebenentschädigungen werden 14.000,-- DM gezahlt, und zwar innerhalb einer Woche nach Übergabe des Hauses.

Mit der Abwicklung des Grundstücksgeschäftes wird der Sanierungsträger beauftragt.

Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung.

b) Bekanntgabe einer Eilentscheidung (Pfeiffer) - Anlage Nr. 1

Der Stadtrat nimmt die Eilentscheidung über den Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet "Hemchen" (Anlage Nr. 1 zur Niederschrift) zur Kenntnis.

c) Verkauf von zwei städt. Baugrundstücken auf dem Himmelfeld - Vorlage Nr. 401 -

3 vom 1989 . IX

g vom 1989

. X

Oberamtsrat Merz erläutert auf Anfrage von Ratsmitglied Bächer (SPD) die in den Vertrag aufgenommene Klausel. Lt. Oberamtsrat Merz gibt es zwei verschiedene Klausen, die beim Verkauf von städt. Baugrundstücken verwendet werden. Dies sei einerseits die Bebauungsverpflichtung innerhalb von drei Jahren und anderer­seits das Veräußerungsverbot innerhalb von fünf Jahren.

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erläutert, daß diese Vertragsklausen in den Vertrag aufgenommen werden, um Spekulationen zu verhindern. In dem vorliegenden Fall sei man im Ausschuß übereingekommen, durch eine Kaufpreiserhöhung die Sache abzugelten.

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