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2. Landschaftspflegerische Maßnahmen:
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lfd.Nr.
\0/ Offenhaltung:
Das Gelbachtal darf aus landespflegerisch-ökologischen und landschafts-
gestalterischen Gründen nicht weiter bebaut werden. Pflanzungen standortfremder Koniferen in Bachtälern beeinträchtigen Naturhaushalt, Land
schaftsbild und Erholungswert. Die Nutzung im Tal sollte extensiviert werden.
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g vom 1989 . IX
Pflanzung von Straßenbäumen an der Landstraße Richtung Bladernheim zur Verbesserung der Ortsrandgestaltung
Böschungsbewuchs am Weg zum Wasserbehälter erhalten
Bildung eines Ortsrandes durch Pflanzung von Obstbäumen im Westen der Ortslage. Über die geplante letzte Häuserzeile hinaus sollte keine weitere Bebauung des steilen Hanges erfolgen.
Pflanzung von Laubbäumen an der kahlen Hauptstraße und auf den versiegelten Hausvorflächen (Teilentsiegelungen)
Bildung eines Ortsrandes im Süden durch Pflanzung von Obstbäumen auf den Weideflächen
Bildung eiens grünen Ortsrandes im Südosten durch Pflanzung von Laub- baumgruppen (Erlen, Weiden, Eschen)
Pflanzung einer bodenständigen Laubbaumreihe vom Friedhof zum Waldrand
g vom
1989
. X
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