Akte 
Sitzung 09. März 1989
Entstehung
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2. Landschaftspflegerische Maßnahmen:

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lfd.Nr.

\0/ Offenhaltung:

Das Gelbachtal darf aus landespflegerisch-ökologischen und landschafts-

gestalterischen Gründen nicht weiter bebaut werden. Pflanzungen stand­ortfremder Koniferen in Bachtälern beeinträchtigen Naturhaushalt, Land­

schaftsbild und Erholungswert. Die Nutzung im Tal sollte extensiviert werden.

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g vom 1989 . IX

Pflanzung von Straßenbäumen an der Landstraße Richtung Bladernheim zur Verbesserung der Ortsrandgestaltung

Böschungsbewuchs am Weg zum Wasserbehälter erhalten

Bildung eines Ortsrandes durch Pflanzung von Obstbäumen im Westen der Ortslage. Über die geplante letzte Häuserzeile hinaus sollte keine wei­tere Bebauung des steilen Hanges erfolgen.

Pflanzung von Laubbäumen an der kahlen Hauptstraße und auf den versiegel­ten Hausvorflächen (Teilentsiegelungen)

Bildung eines Ortsrandes im Süden durch Pflanzung von Obstbäumen auf den Weideflächen

Bildung eiens grünen Ortsrandes im Südosten durch Pflanzung von Laub- baumgruppen (Erlen, Weiden, Eschen)

Pflanzung einer bodenständigen Laubbaumreihe vom Friedhof zum Waldrand

g vom

1989

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