Akte 
Sitzung 09. März 1989
Entstehung
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2. Lands chaftspflegerische Maßnahmen:

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lfd.Nr.

ß/ Offenhaltung:

Das Gelbachtal ist aus landespflegerisch-ökologischen und landschafts­gestalterischen Gründen von Bebauung und Aufforstung freizuhalten.- - Der Uferbewuchs des Gelbaches ist zu erhalten.

Entlang der kahlen Hauptstraße im Ort sind Laubbäume zu pflanzen (zu hoher Koniferenanteil).

Montabaur - Stadtteil Ettersdorf

Der südlichste Ortsteil von Montabaur im Gelbachtal ist locker bebaut. Der ökologische und gestalterische Wert erhaltenswerter Laubbaume im Ort wird durch übermäßige Pflege der Grünflächen erheblich gemindert. Zierrasen, auch auf den Böschungsflächen, prägt die Durchgrünung des Ortes. Ziergärten und Konifere ^ rasengarten verdrängen zunehmend die ökologisch und gestalterisch wertvolleren Obstgärten. Zur besseren Grüngestaltung im Ort sollten zumindest die Böschungs flächen nur zweimal pro Jahr gemäht und heimische Laubgehölze auf den inner- ^ örtlichen Grünflächen gepflanzt werden.

1. Landschaftsschäden und -belastungen:

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.Nr.

Standortfremde Bepflanzung:

Fichtenparzellen im Gelbachtal und an der Straße nach Stahlhofen beein­trächtigen das Landschaftsbild.

Die Fichtenreihe hinter der Kapelle stellt eine schlechte Gestaltung dar. Landschaftspflegerische Maßnahmen:

Die landschaftsschädigenden Fichten im Gelbachtal sind zu entfernen.

Fichtenriegel an der Straßenböschung Richtung Stahlhofen durch boden­ständige Sträucher ersetzen; Böschungsmad auf 1 - 2 mal pro Jahr be- schränken

Fichtenreihe hinter der Kapelle durch heimische Straucharten ersetzen

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Landschaftspflegerische Maßnahmen:

Ablagerungen entfernen und untersagen

Kein Abstellen landwirtschaftlicher Geräte in offener Landschaft