Akte 
Sitzung 09. März 1989
Entstehung
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Zersiedlung: !

Starke Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Gewerbebetriebe f

an der L 313; das landschaftsbildschädigende Betriebsgelände am öst- * *

liehen Straßenrand ist im FNP nicht ausgewiesen. ^

Landschaftspflegerische Maßnahmen: t

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Oie Gebäude des Gewerbegebietes sind zur Straße hin beidseitig durch eine *

Laubbaumreihe einzugrünen. ' %

Die aeplante Erweiterung des Gewerbegebietes und die Ausweisung der Misch- * baufläche in der Bachaue stellt eine Fehlentwicklung dar, die schwer- ^

wiegende Schäden an Landschaftsbild und Naturhaushalt (auch Wasserhaus­halt) nach sich zieht: ^

Weiter fortschreitende Zersiedlung ^

Zerstörung des geschlossenen Ortsrandes (trotz unattraktiver Straßenlage j

des Mischgebietes) t

Versiegelung der offenzuhaltenden Bachaue, einhergehend mit Zerstörung . ^

des für Naturhaushalt, Landschaftsbild und Wohnwert wertvollen Aubach- tales

Landschaftspflegerische Maßnahmen:

Kein weiterer Ausbau des bereits bestehenden Betriebsgeländes Bisher unbebaute gewerbliche Baufläche und Mischbaufläche zurücknehmen; ^ (

landespflegerisch erwünschte Siedlungsbegrenzung einhalten %

Offenhaltung des landschaftsbildprägenden,ökologisch wertvollen Aubach- tales

Bei Bedarf ist eine Siedlungserweiterung nach NW und Westen denkbar; als Gewerbestandort bieten sich alternativ Flächen im Südwesten der Orts­lage an der Autobahn an.

Das aufgelassene Grubengeländs der Hoffmannsgrube, inzwischen mit Ge­hölzen bewachsen und als Hutung in Weidenutzung, fügt sich aufgrund unterlassener Rekultivierung schlecht in die Landschaftsstruktur ein. Müllablagerungen beeinträchtigen das Landschaftsbild.

Landschaftspflegerische Maßnahmen:

Müllablagerungen beseitigen

Das Grubengelände wird bereits als Grillplatz genutzt (Hütte). Es be- stünde die Möglichkeit, nach Aufräumarbeiten hier eventuell einen offi-"^ ziellen Grillplatz einzurichten.

2. Landschaftspflegerische Maßnahmen:

Zeichen lfd.Nr.

\0/ Offenhaltung:

Die Bachtäler, insbesondere das Aubachtal,sind aus landespflegerisch­ökologischen und landschaftsgestalterischen Gründen von Bebauung und Aufforstung freizuhalten. Der Uferbewuchs des Aubaches ist zu erhalten.

Pflanzung von Straßenbäumen an der Straße nach Dernbach

Strukturverbesserung der landwirtschaftlichen Nutzfläche westlich der Ortslage durch Obstbäume (wahlweise Feldgehölze)