Akte 
Sitzung 09. März 1989
Entstehung
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Landschaftspflegerische Maßnahmen:

(65)Von Höhe des Neubaugebietes im Westen bis zur Hüttenmühle im Osten ist die Anlage einer Immissions-'(Lärm-) Schutzpflanzung dringend erforder­lich. Es wird empfohlen, entlang der Autobahn einen Waldstreifen von ca. 100 m Tiefe anzulegen.

2. Lands chaftspflegerische Maßnahmen:

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lfd .Nr.

\o/ .Offenhaltung:

Die bachbegleitenden Talauen sind, auch innerhalb der Ortslage, aus landespflegerisch-ökologischen und landschaftsgestalterischen Gründen von Bebauung und Aufforstung freizuhalten. Die in der westlichen Bach­senke gepflanzten Koniferen sind zu entfernen.

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Der Kirchenvorplatz sollte ansprechender gestaltet werden (mehr Großgrün)

Gliederung der Feldflur im Süden der Ortslage durch Nachpflanzung von Obstbäumen

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g vom 1989

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Montabaur - Stadtteil Eschelbach

Eschelbach besitzt trotz seiner ungünstigen Lage im Winkel zwischen Autobahn und L 313 bzw. Bahnanlage eine gewisse Attraktivität als Wohnort.. Dafür verantwort­lich ist vor allem das landschaftsbildprägende Tal des Aubachs, das einen hohen Geologischen Wert besitzt (vergl. Kap. Schützenswerte Gebiete und Objekte) und den Ort im Nordosten landschaftlich einbindet. Wenn die in der Bachaue ausge­wiesenen gewerblichen und Mischbauflächen bebaut werden, verliert das Tal jeg­lichen Wert und Reiz, sowohl für Landschaftsbild und Naturhaushalt als auch für die Anwohner. ^

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lfd.Nr.

Landschaftsschäden und -belastungen:

Fehlaufforstung: - ^

Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch standortfremde Koniferen im Norden der Ortslage Landschaftspflegerische Maßnahmen:

Koniferen abtreiben