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In Anlehnung an die bisherige Verfahrensweise sollte die Stadt '
Montabaur das Grundstück zum Einstandspreis zurückkaufen und den Weiterverkauf zu den für städtische Baugrundstocke allgemein üblichen Bedingungen vornehmen. Da die Angelegenheit dem Stadtrat ;
erst im Januar 1989 vorgelegt werden kann, ist die Einholung ^
einer Eilentscheidung notwendig. *
Die durch die Rückübertragung entstehende außerplanmäßige Ausgabe ;
kann durch die noch im Jahre 1988 zu erwartende Mehreinnahme aus dem !_
Weiterverkauf des Grundstückes gedeckt werden. f
Montabaur, 07.12.1988
(Drj/Possel-Dölken)
rgermeister
s. ^
(Dr. Hütte)
I. Beigeordneter
(Trumm)
II. Beigeordneter
Fresenius)
III.yBeigeordneter

