Anlage Nr. 1 zur Niederschrift
Eilentscheidang
gemäß § 48 GemO
Anlage Mr. 1
Betr.: Rückübertragung und Weiterverkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet "Himmelfeld" der Stadt Montabaur
ig vom .1989 IX
Im Wege der Eilentscheidung wird beschlossen, das Baugrundstück Flur 39, Nr. 162 von den Eheleuten Detlef und Ute Andres, Kleiner Markt 5,
5430 Montabaur, zurückzuerwerben. Die Rückübertragung des 874 m^ großen Grundstückes erfolgt zum Einstandspreis von 45,-- DM/rn^.
Den Eheleuten Andres werden folgende Kosten erstattet:
1. Kaufpreis
2. Kanalhausanschlußkosten
3. einmaliger Kanalanschlußbeitrag
4. Wasserhausanschlußkosten
5. vorläufiger Baukostenzuschuß (Wasser)
6. Erschließungskosten
39.330,-- DM 1.068,02 DM 2.622,-- DM 325,77 DM 465,41 DM 8.778,61 DM
Gesamtbetrag
52.589,81 DM.
Die Kosten der Rückübertragung gehen zu Lasten der Eheleute Andres.
Gleichzeitigwlra entschieden, das Grundstück zu dem o.g. Gesamtbetrag an Herrn Dieter Mallmann, Vierwindenhöhe 66, 5413 Bendorf, weiterzuverkaufen. Die Weiterveräußerung wird zu den für städtische Baugrundstücke im Baugebiet "Himmelfeld" allgemein üblichen Bedingungen (ROckübertragungsrecht, Bebauungsverpflichtung. Veräußerungsverbot) vorgenommen. Die aus dem notariellen Vertrag entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten des Erwerbers.
Per Leistung der durch den Rückkauf entstehenden außerplanmäßigen Ausgabe bei HHSt. 8820.9323 wird ebenfalls zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch die aufgrund umgehender Weiterveräußerung entstehenden Mehreinnahmen bei HHSt. 8820.3403.
Begründung:
Die Eheleute Andres haben das Grundstück im Jahre 1987 von der Stadt Montabaur erworben. Sie haben mitgeteilt, daß sie die Bebauungsfrist auf keinen Fall einhalten können und sich aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation gezwungen sehen, das Grundstück der Stadt Montabaur zurückzugeben.
Herr Mallmann hat mitgeteilt, daß er am Ankauf dieser Parzelle zu den üblichen Bedingungen interessiert ist. Aus steuerlichen Gründen müsse jedoch gewährleistet sein, daß der Vertrag noch im Jahre 1988 abgeschlossen werden kann. Auch die Kaufpreiszahlung müsse noch im Jahre 1988 abgewickelt werden.
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