Akte 
Sitzung 16. Dezember 1971
Entstehung
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wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung "Altstadt I" beschlossen.

2. Der Stadtrat gibt zu dem vorgelegten Planentwurf seine Zu- s timmung.

ß. Der Bebauungsplan soll gemäß § 2, Ziffer 6 des BBauG öffent­lich ausgelegt werden.

4. Der Beschluß in gleicher Sache vom. 7. 1970 (Vorlage Nr. 12ß) wird aufgehoben.

Punkt 1/11. Vorlage Nr. 276 a

Beschluß über die formelle Festlegung des Sanierungs­gebietes "Altstadt I" als Satzung

Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:

Satzung

über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt I" in der Stadt Montabaur vom _

Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (Selbstverwaltungsgesetz Rheinland-Pfalz in der Fassung vom. 9* 1964 (GVB1. S. l4ß) und des § 5 des Gesetzes über städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungs­maßnahmen in den Gemeinden - Städtebauförderungsgesetz - vom 27. Juli 1971 (BGBl. I S. 1125) hat der Stadtrat folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (l) In der Stadt Montabaur wird das Gebiet, das umgrenzt wird

im Osten von der Hospitalstraße (in Verlängerung durch eine Verbindungslinie, die bis zur Seitenstraße des Steinweges führt);

im Süden von den südlich an der Färberbachstraße angrenzen­den Grundstücken;

im Westen von dem unteren Teil des Verbindungsweges (Lahn­straße - Wolfsturm);

im Norden im westlichen Teil von der Lahnstraße bzw. Stein­weg, im östlichen Teil durch eine Verbindungslinie die von den privaten Grundstücksflächen südlich des Steinweges verläuft und sich an der Seitenstraße des Steinweges mit der östlichen Begrenzungslinie des Sanierungsgebietes verbindet

(zeichnerisch dargestellt im vorliegenden Plan) förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt.

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