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II. Nichtöffentl. Sitzung
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird noch einmal durch Herrn Stadtbaumeister Kaltenhäuser Stellung genommen zu dem Bauvorhaben Radke.
Es geht hier in erster Linie um eine Aufklärung der Ratsmitglieder über eine nicht klare Auskunft, die seinerzeit dem Antragsteller gegeben worden sein soll.
Punkt II/1, ohne Vorlage
Beschluß über eine überplanmäßige Ausgabe
Seinerzeit befaßte sich die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Fa. Hölzgen mit einer allgemeinen Gartenplanung. Über die Fa. Hölzgen kam der Gartenarchitekt Fischer aus Bad Nauheim ins Gespräch. Um sich einzuführen, hatte er seinerzeit verschiedene Teilpläne erstellt, so z. B. für die Bereiche Wolfsturm, Kapelle Koblenzer Straße und Bereich vor dem Konvikt.$/
Desweiteren wurde eine erste Planung für den Bereich rund um die katholische Pfarrkirche erstellt. Für diese Einführungsarbeiten verzichtete Herr Fischer seinerzeit auf eine Honorarforderung.
In der Zwischenzeit ist er jedoch an die Stadtverwaltung herangetreten und verlangt nun für diese damals von ihm geleisteten Arbeiten eine Bezahlung.
Aus der sich ergebenden Diskussion bleibt folgende einstimmige Entscheidung festzuhalten: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird Herr Fischer für seine bisher erbrachten Leistungen abgefunden (mit einem Betrag bis zu 6.000,-- DM). Es wird ihm weiterhin in Aussicht gestellt, wenn die oben angegebenen Planungsbereiche später wieder einmal aktuell sind, daß wir mit ihm wieder Kontakt aufnehmen, aber dann ein etwas anderes Geschäftsgebaren erwarten.
Punkt 11/2, ohne Vorlage
Besprechung des Berichtes über die überörtliche Prüfung der Stadtverwaltung durch den Rechnungshof
Je ein Exemplar des Prüfungsberichtes wurde den Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnisnahme und zum Studium übersandt.
Es werden nun in der heutigen gemeinsamen Stadtrats- und Haupt- und Finanzausschußsitzung die wesentlichen Beanstandungen, die sich aus dem Bericht ergeben, durchgesprochen. Die von der Verwaltung durchgeführten Maßnahmen zur Abstellung der Beanstandungen werden ebenfalls erläutert und der hierüber geführte Schriftverkehr mit dem Rechnungshof verlesen.
Eine Aufzählung der einzelnen besprochenen Punkte soll unterbleiben, diese können jederzeit im Prüfungsbericht bzw. auf dem Tonband nach— gehört werden.
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