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I. Öffentl
Sitzung
Punkt I/1, Beschluß zum Entwurf eines 13. Landesgesetzes über
die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz
ohne Vorlage
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: I. Zu § 7 des Entwurfes:
a) Die in Abänderung des Zielplanes vom 1. 12. 1970 vorgesehene Bildung der Verbandsgemeinde Montabaur findet hinsichtlich der Zuordnung der Gemeinden zur Verbandsgemeinde Montabaur sowie auch der Einbeziehung der Stadt Montabaur in diese Verbandsgemeinde die grundsätzliche Zustimmung des Stadtrates.
b) Der Stadtrat fordert jedoch die Abänderung des vorliegenden Gesetzentwurfes in der Art, daß die Gemeinden Bladernheim, Ettersdorf, Reckenthal und Wirzenborn vor der Bildung der Verbandsgemeinde aufgelöst und in das Gebiet der Stadt Montabaur eingemeindet werden.
Die Stadt Montabaur ist zur Eingliederung der vier vorgenannten Gemeinden bereit. Der Stadtrat erwartet, daß der Gesetzgeber den am öffentlichen Wohl orientierten übereinstimmenden Willen der Gemeinderäte dieser vier Gemeinden respektiert und die mit der Stadt Montabaur auf freiwilliger Basis abgeschlossenen Auseinandersetzungsverträge anerkennt.
Die Stadt Montabaur fühlt sich an die abgeschlossenen Verträge gebunden.
II. Zu § 17 des Entwurfes:
a) Die zur Lösung der Stadtumlandprobleme vorgesehenen Eingemeindungen der Gemeinden Horressen, Eigendorf und Eschelbach in das Gebiet der Stadt Montabaur berücksichtigen die tatsächlichen Verpflechtungen und finden deshalb die Zustimmung des Stadtrates.
In den Fällen Eschelbach und Horressen vollzieht der Gesetzentwurf lediglich das nach, was die beiden Gemeinden und die Stadt Montabaur auf freiwilliger Basis in Auseinandersetzungsverträgen bereits zuvor vereinbart haben.
Die mit den vorgenannten Gemeinden abgeschlossenen Verträge sind für die Stadt Montabaur bindend.
Es besteht die Bereitschaft, ebenfalls mit der Gemeinde Eigendorf einen Auseinandersetzungsvertrag auf freiwilliger Basis abzuschließen.
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