Akte 
Sitzung 18. November 1971
Entstehung
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I. Öffentl

Sitzung

Punkt I/1, Beschluß zum Entwurf eines 13. Landesgesetzes über

die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz

ohne Vorlage

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß: I. Zu § 7 des Entwurfes:

a) Die in Abänderung des Zielplanes vom 1. 12. 1970 vorge­sehene Bildung der Verbandsgemeinde Montabaur findet hin­sichtlich der Zuordnung der Gemeinden zur Verbandsgemeinde Montabaur sowie auch der Einbeziehung der Stadt Montabaur in diese Verbandsgemeinde die grundsätzliche Zustimmung des Stadtrates.

b) Der Stadtrat fordert jedoch die Abänderung des vorliegenden Gesetzentwurfes in der Art, daß die Gemeinden Bladernheim, Ettersdorf, Reckenthal und Wirzenborn vor der Bildung der Verbandsgemeinde aufgelöst und in das Gebiet der Stadt Montabaur eingemeindet werden.

Die Stadt Montabaur ist zur Eingliederung der vier vorge­nannten Gemeinden bereit. Der Stadtrat erwartet, daß der Gesetzgeber den am öffentlichen Wohl orientierten überein­stimmenden Willen der Gemeinderäte dieser vier Gemeinden respektiert und die mit der Stadt Montabaur auf freiwilliger Basis abgeschlossenen Auseinandersetzungsverträge anerkennt.

Die Stadt Montabaur fühlt sich an die abgeschlossenen Verträge gebunden.

II. Zu § 17 des Entwurfes:

a) Die zur Lösung der Stadtumlandprobleme vorgesehenen Ein­gemeindungen der Gemeinden Horressen, Eigendorf und Eschel­bach in das Gebiet der Stadt Montabaur berücksichtigen die tatsächlichen Verpflechtungen und finden deshalb die Zu­stimmung des Stadtrates.

In den Fällen Eschelbach und Horressen vollzieht der Gesetz­entwurf lediglich das nach, was die beiden Gemeinden und die Stadt Montabaur auf freiwilliger Basis in Auseinandersetzungs­verträgen bereits zuvor vereinbart haben.

Die mit den vorgenannten Gemeinden abgeschlossenen Verträge sind für die Stadt Montabaur bindend.

Es besteht die Bereitschaft, ebenfalls mit der Gemeinde Eigendorf einen Auseinandersetzungsvertrag auf freiwilliger Basis abzuschließen.

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