Akte 
Sitzung 14. Oktober 1971
Entstehung
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I. Öffentl. Sitzung

Punkt I/1. Vorlage Nr. 250

Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1971

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat genehmigt den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1971) der gegenüber den bisherigen Ansätzen des Haushaltsplanes 1971

a) im ordentlichen Teil

in Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 2ßß.257, DM

b) im außerordentlichen Teil

in Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 116.000,-- DM abschließt.

Punkt 1/2, Vorlage Nr. 2ßl

Beschluß über die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt für das Rechnungsjahr 1971

Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24 und 96 ff des Selbstverwaltungs­gesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - der Gemeindeordnung (GO - in der Fassung vom. September 1964 (GVB1. S. l4ß) folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1971:

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Leg.-P*

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'I. Leg.-P.

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7

(

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes ein-

schließlich

der Nachträge

gegenüber

auf nunmehr

erhöht um

bisher

festgesetzt

DM

DM

DM

7

a)

im ordentl. Haushalt

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; '3 ;

die Einnahmen

2ßß.2ß7

5.158.264

5.ß91.521

die Ausgaben

2ßß.2ß7

5.158.264

5.591.521

b)

im außerordentl. Haushalt

die Einnahmen

116.000

1 . 972.000

2 . 088.000

die Ausgaben

116.000

1 . 972.000

2 . 088.000

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