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I. Öffentl. Sitzung
Punkt I/1. Vorlage Nr. 250
Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1971
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat genehmigt den Nachtragshaushaltsplan der Stadt Montabaur für das Rechnungsjahr 1971) der gegenüber den bisherigen Ansätzen des Haushaltsplanes 1971
a) im ordentlichen Teil
in Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 2ßß.257,— DM
b) im außerordentlichen Teil
in Einnahmen und Ausgaben mit einem "mehr" von 116.000,-- DM abschließt.
Punkt 1/2, Vorlage Nr. 2ßl
Beschluß über die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt für das Rechnungsjahr 1971
Der Stadtrat faßt einstimmig folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt gern. §§ 24 und 96 ff des Selbstverwaltungsgesetzes für Rheinland-Pfalz - Teil A - der Gemeindeordnung (GO - in der Fassung vom 2ß. September 1964 (GVB1. S. l4ß) folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1971:
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.tzung v. !. 10 . 71 Leg.-P
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'I. Leg.-P.
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§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes ein-
schließlich
der Nachträge
gegenüber
auf nunmehr
erhöht um
bisher
festgesetzt
DM
DM
DM
7
a)
im ordentl. Haushalt
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die Einnahmen
2ßß.2ß7
5.158.264
5.ß91.521
die Ausgaben
2ßß.2ß7
5.158.264
5.591.521
b)
im außerordentl. Haushalt
die Einnahmen
116.000
1 . 972.000
2 . 088.000
die Ausgaben
116.000
1 . 972.000
2 . 088.000
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