Punkt I/1. Vorlagen Nr. 2ßß Wirzenborn
Nr. 2ß4 Reckenthal
Nr. 2ßß Bladernheim
Nr. 24ß Ettersdorf
Der Stadtrat faßt einstimmig folgende Beschlüsse:
a) Aus Gründen des öffentlichen Wohles wird beantragt, die aufgelöste Gemeinde Wirzenborn in das Gebiet der Stadt Montabaur einzugliedern.
Die Eingliederung soll auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Auseinandersetzungsvertrages erfolgen. Der Auseinandersetzungsvertrag wird genehmigt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.
b) Aus Gründen des öffentlichen Wohles wird beantragt, die aufgelöste Gemeinde Reckenthal in das Gebiet der Stadt Montabaur einzugliedern.
Die Eingliederung soll auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Auseinandersetzungsvertrages erfolgen. Der Auseinandersetzungsvertrag wird genehmigt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.
c) Aus Gründen des öffentlichen Wohles wird beantragt, die aufgelöste Gemeinde Bladernheim in das Gebiet der Stadt Montabaur einzugliedern.
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. Leg.-P
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I. Leg.-P.
Die Eingliederung soll auf der Grundlage des im Entwurf vor- '
liegenden Auseinandersetzungsvertrages erfolgen. Der Auseinandersetzungsvertrag wird genehmigt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.
d) Aus Gründen des öffentlichen Wohles wird beantragt, die aufgelöste Gemeinde Ettersdorf in das Gebiet der Stadt Montabaur einzugliedern.
Die Eingliederung soll auf der Grundlage des im Entwurf vorliegenden Auseinandersetzungsvertrages erfolgen. Der Auseinandersetzungsvertrag wird genehmigt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.
Punkt 1/2. ohne Vorlage
Beratung über die Verwendung des Grundstücksstreifens entlang der Elgendorfer Straße im Baugebiet "In der Bächel"
Stadtbaumeister Kaltenhäuser hält einen kurzen Sachvortrag über die Entwicklung der Planung.
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