Akte 
Sitzung 16. Juni 1971
Entstehung
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Die Verwaltung wurde beauftragt, zu klären, ob die anliegenden Eigentümer zum Rückerwerb der Parzellen bereit wären. Das ist nach Mitteilung des Vorsitzenden der Fall.

In diesen Parzellen befinden sich Kanal- und Wasserleitungen.

Für die Verwaltung entsteht nun die Frage, was nun mit diesen Parzellen geschehen soll. Der Vorsitzende schlägt vor, den Teil des Streifens rückzuveräußern, in dem keine Versorgungsleitungen liegen und den Ausbau des restlichen Streifens zu einem Parkstrei­fen für den ruhenden Verkehr vorzunehmen.

Punkt 11/5. Vorlage Nr. 2ß0

Beschluß über den Verkauf einer städtischen Wege­parzelle am Rebstock

Der Stadtrat genehmigt den Verkauf der städtischen Wegeparzelle in der Flur l8, Flurstück Nr. 5771 mit einer Gesamtgroße von 4 qm an Herrn Albert Kaiser, Montabaur, Hinterer Rebstock 7! zum Preise von 25,-- DM/qm. Sämtliche entstehende Kosten aus dem Verkauf sind von dem Erwerber zu übernehmen.

Punkt 11/6. ohne Vorlage

Grundstücksangelegenheit im Baugebiet "In und auf der Bächel" im Bereich des Sportzentrums

Herr Pfeiffer (Direktor des Caritashauses) ist Eigentümer einer Grundstücksparzelle neben dem beabsichtigten Sportzentrum. Er ist an uns in ziemlich ultimativer Form herangetreten, das Grund­stück an die Stadt abzugeben, wenn ihm die Stadt dafür ein Grund­stück auf der Alberthöhe im Tauschwege überließe. Aus der kurzen Diskussion ergibt sich, daß Rat und Verwaltung keineswegs bereit sind, die hier noch verbliebenen Grundstücke auf der Alberthöhe durch solche Tauschgeschäfte loszuwerden. Herrn Pfeiffer wird mit­geteilt, daß für uns zwar ein gewisses Interesse an dem Grundstück (ca. 800 qm groß) besteht, aber nicht unter den von ihm genannten Bedingungen.

In diesem Zusammenhang berichtet der Vorsitzende über eine Be­sprechung mit dem Landrat, in der verschiedene Fragen im Zu­sammenhang mit dem neuen Schul- und Sportzentrum besprochen worden sind. Im neuen Schulzentrum soll unter anderem Platz geschaffen werden für die Sonderschule für geistig behinderte Kinder und für die Berufsschule. In unserem Gemarkungsbereich haben wir jedoch nur eine geringe Ausdehnungsmöglichkeit zur Verfügung. Das veranlasste den Landrat, das Kreisbauamt zu beauftragen, in den Nachbargemarkungen Eigendorf und Eschelbach für das Schulzentrum Platz zu suchen. Eine in der Gemarkung Montabaur durchgeführte Erweiterung der für das Schulzentrum vorgesehenen Fläche würde bedeuten, daß wir die in einem rechtskräftigen Bebauungsplan für den Wohnbau vorgesehene Fläche durch Änderung des Bebauungs­planes einer anderen Zweckbestimmung zuführen müßten.

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