Akte 
Sitzung 04. Mai 1971
Entstehung
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2. Gemeinsame Sitzung des Stadtrates mit dem Haupt- und Finanzausschuß Punkt 11/1, ohne Vorlage

Beschluß über Anträge auf Stundung von Erschließungs­beiträgen

Stadtoberinspektor Fetz trägt zu folgenden Anträgen den Sachverhalt vor:

a) Nattermann/Stillger - Peterstorstraße/Pählerstraße

Es soll hier die Grundsatzentscheidung des Stadtrates, halbes Jahr zinslose Stundung und darüberhinaus Stundung mit Zinsen angewendet werden.

b) Eheleute Werner Eifert, Pählerstraße

Einstimmige Auffassung ist es auch hier, den Grundsatzentscheid anzuwenden.

c) Bruno Piwowarsky

Einstimmig, Anwendung des Grundsatzentscheides

d) Frau Frieda Hoffmann

Der von Frau Hoffmann vorgeschlagene Zahlungsplan findet Zustim­mung, da er sich auch innerhalb der durch den Grundsatzentscheid festgelegten Grenzen bewegt.

e) Rektor Karl Vater, Hillscheid

Dem Antrag auf Stundung des vollen Betrages bis zum Ende dieses Jahres wird unter Anwendung des Grundsatzentscheides einstimmig zugestimmt.

f) Paul Weisbrod

Die von Herrn Weisbrod zu zahlenden Erschließungsbeiträge sind bereits seit November 1970 fällig. Es ist die allgemeine Auf­fassung, daß eine Stundung über den ßl.12. 1971 hinaus nicht er­folgt und der Betrag bis zu diesem Zeitpunkt unter Verzinsung ab 1. 6. 71 in gleichmäßigen Raten zu zahlen ist.

Herr Fetz teilt mit, daß die Auslegungszeit für die Ausbaupläne der Sauertalstraße und der Elisabethenstraße abgeschlossen ist. Dieje­nigen Grundstückseigentümer der Elisabethenstraße, die aufgefordert waren, Grundstücksteile abzugeben, hätten ihr Einverständnis erklärt. Die Anlieger des Teiles der Sauertalstraße, dessen Ausbau ebenfalls beabsichtigt ist, hätten gegen den Ausbau (hauptsächlich gegen die Heranziehung zu den Beiträgen) Widerspruch eingelegt. Da eine Be­gründung des Widerspruches noch nicht vorliegt, kann eine Beratung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen. Wesentlich ist jedoch, daß nicht gegen die Planung als solchem, sondern gegen die Heran­ziehung zu den Beiträgen Widerspruch erhoben worden ist.

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Der Vorsitzende erklärt seine ausdrückliche Bereitschaft, diese Grundstückseigentümer zu einem Informationsgespräch in den Rat­haussitzungssaal bitten zu lassen.

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