Akte 
Sitzung 18. Dezember 1980
Entstehung
Einzelbild herunterladen

15 -

3. Grundbucherklärungen

\

Die Miteigentümer sind sich über die Einräu­mung des Sondereigentums gern. § 1 dieses Vertrages einig.

Sie bewilligen und beantragen im Grundbuch einzutragen:

a) die Einräumung des Sondereigentums gern.

§ 1 und die damit verbundenen Rechtsände­rungen,

b) die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages als Inhalt des Sondereigentums, soweit ein tragungsfähig.

r (v

H

; *

!

<

:

ä

4. Alle etwa zum Wirksamwerden dieser Urkunde erforderlichen Genehmigungen Dritter werden allen Beteiligten gegenüber wirksam durch Eingang beim amtierenden Notar.

Der Notar wird mit der Durchführung dieser Urkunde beauftragt.

5. Die Kosten dieser Urkunde und ihrer Durch­führung tragen die Beteiligten entsprechend ihren Miteigentumsanteilen am Objekt.