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3. der Sanierungsträger der Stadt Montabaur
mit einem Miteigentumsanteil von /l.ooo.
Die Eigentümer errichteten auf dem vorbezeichne- ten Grundbesitz ein Wohnungseigentumsobjekt, bestehend im wesentlichen aus:
a) einer Tiefgarage im Eigentum der Stadt Montabaur,
b) einem Rathausgebäude, ab I. Obergeschoß im Eigentum der Verbandsgemeinde Montabaur,
c) Laden lokale im Erdgeschoß, im Eigentum des Sanierungsträgers der Stadt Montabaur.
Die Miteigentumsquoten entsprechen der jeweiligen Beteiligung der Brutto-Geschoßfläche eines Eigentümers an der Gesamt-Brutto-Geschoßfläche des Objektes.
Alsdann vereinbaren die Beteiligten folgendes:
I.
Tei1ungserklärung:
§ 1
Einräumung von Sondereigentum
1. Die Miteigentümer räumen sich Sondereigentum

