Akte 
Sitzung 18. Dezember 1980
Entstehung
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das Teileigentum an dem im Aufteiiungsplan mit

Nr. bezeichneten Ladenlokai

- im Aufteilungsplan umrandet mit der Farbe

verbunden mit einem Miteigentumsanteil von /l.ooo.

§ 2

1. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Laden lokal entsprechend der als Anlage zu dieser Urkunde ge­nommenen Baubeschreibung nach den einschlägigen DIN-Vorschriften und den anerkannten Regeln der Baukunst errichten zu lassen.

2. Der Verkäufer ist zu Änderungen der Art, der Bau­ausführung, der Baustoffe und der Einrichtungsgegen­stände berechtigt, soweit diese sich technisch oder aufgrund behördlicher Forderungen als notwendig er­weisen, damit keine Wertminderung verbunden und sie auch sonst für den Käufer zumutbar sind.

3. Bis zum 31. 12. 1982

Sind auf Wunsch und Kosten des Käufers Abweichungen - den Ausbau betreffend - gegenüber der Baubeschrei­bung möglich, die technisch durchführbar sind und den Baufortschritt nicht hemmen.

Die Kosten hierfür werden zwischen dem Verkäufer und dem Käufer jeweils nach Einzelrechnungstel1ung fällig.