das Teileigentum an dem im Aufteiiungsplan mit
Nr. bezeichneten Ladenlokai
- im Aufteilungsplan umrandet mit der Farbe
verbunden mit einem Miteigentumsanteil von /l.ooo.
§ 2
1. Der Verkäufer verpflichtet sich, das Laden lokal entsprechend der als Anlage zu dieser Urkunde genommenen Baubeschreibung nach den einschlägigen DIN-Vorschriften und den anerkannten Regeln der Baukunst errichten zu lassen.
2. Der Verkäufer ist zu Änderungen der Art, der Bauausführung, der Baustoffe und der Einrichtungsgegenstände berechtigt, soweit diese sich technisch oder aufgrund behördlicher Forderungen als notwendig erweisen, damit keine Wertminderung verbunden und sie auch sonst für den Käufer zumutbar sind.
3. Bis zum 31. 12. 1982
Sind auf Wunsch und Kosten des Käufers Abweichungen - den Ausbau betreffend - gegenüber der Baubeschreibung möglich, die technisch durchführbar sind und den Baufortschritt nicht hemmen.
Die Kosten hierfür werden zwischen dem Verkäufer und dem Käufer jeweils nach Einzelrechnungstel1ung fällig.

