Akte 
Sitzung 18. Dezember 1980
Entstehung
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3. Alle zum Wirksamwerden dieser Urkunde erfor­derlichen Genehmigungen und Bescheinigungen bleiben Vorbehalten und werden hiermit unter Übersendung von Vertragsabschriften beantragt.

Sie werden allen Beteiligten gegenüber wirksam durch Eingang beim amtierenden Notar.

Der Notar wird beauftragt, das dem Vollzug dieses Vertrages Dienliche zu veranlassen.

Der Notar kann die Anträge aus dieser Urkunde auch einzeln oder beschränkt dem Grundbuchamt Vorlagen oder zurückziehen, auch wenn er sie selbst nicht gestellt hat.

Außer den Crundbuchnachrichten an die Beteiligten wird eine an den Notar erbeten, für den jedoch hierdurch eine besondere Nachprüfungspflicht nicht erwachsen soll.

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4. Grundbuchant rag e

a) Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Löschung, Teillöschung, Rangänderung aller ein­getragener Beschränkungen und Belastungen im Grundbuch nach Maßgabe der Bewilligungen der Berechtigten, insbesondere die Löschung des

Rechts Abt. 11/1 (Blatt 2718) und der Rechte Abt. 11/1 und Abt. 111/1 (Blatt 1885). +)

b) Der Anspruch auf Kigcntumsübcrtragung kann durch

Eintragung einer Vormerkung gesichert werden.

Hierauf wird - nach Belehrung - verzichtet.

i) Die Stadt Montabaur bewilligt als Berechtigte die Löschung des Rechts Abt. 11/1 (Blatt 2718) im Grundbuch.