Akte 
Sitzung 18. Dezember 1980
Entstehung
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Der Restbetrag in Höhe von 3.ooo,-- DM (i.W. dreitausend Deutsche Mark)

ist fällig und zahlbar innerhalb 3 Monaten nach Anforderung.

Wegen aller in dieser Urkunde übernommenen Zah­lungsverpflichtungen unterwirft sich Frau Hoffmann der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde und bewilligen die Erteilung von vollstreckbaren Aus­fertigungen ohne Fälligkeitsnachweis, auch hinsicht­lich einzelner Teilbeträge.

§ 4 __

Außerdem werden Frau Hoffmann auf Nachweis erstattet:

1. die Umzugskosten,

2. die Kosten für die Verlegung der Fernsehantenne,

3. die Kosten der Telefonumlegung.

Weitere Ansprüche seitens Frau Hoffmann, insbesondere Forderungen im Sinne der §§ 95, 96 BBauG., gegen den Sanierungsträger gelten mit den vorstehenden Verein­barungen als erfüllt und werden hiermit ausgeschlossen.

§ 5 *

Zu Lasten des in § 2 Ziff. 1 bezeichneten Wohnungs­eigentums ist in Abt. II des Wohnungsgrundbuches ein­getragen :