Der Restbetrag in Höhe von 3.ooo,-- DM (i.W. dreitausend Deutsche Mark)
ist fällig und zahlbar innerhalb 3 Monaten nach Anforderung.
Wegen aller in dieser Urkunde übernommenen Zahlungsverpflichtungen unterwirft sich Frau Hoffmann der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde und bewilligen die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen ohne Fälligkeitsnachweis, auch hinsichtlich einzelner Teilbeträge.
§ 4 __
Außerdem werden Frau Hoffmann auf Nachweis erstattet:
1. die Umzugskosten,
2. die Kosten für die Verlegung der Fernsehantenne,
3. die Kosten der Telefonumlegung.
Weitere Ansprüche seitens Frau Hoffmann, insbesondere Forderungen im Sinne der §§ 95, 96 BBauG., gegen den Sanierungsträger gelten mit den vorstehenden Vereinbarungen als erfüllt und werden hiermit ausgeschlossen.
§ 5 *
Zu Lasten des in § 2 Ziff. 1 bezeichneten Wohnungseigentums ist in Abt. II des Wohnungsgrundbuches eingetragen :

