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Wohnungsgrundbuch von Montabau r Ba nd 69 Blatt 2718
1) 1/2 Miteigentumsanteil an dem Grundstück
Flur 51 Nr. 288 -Hof- u. Geb. Fläche 6,53 ar
Siegstraße 6-
verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung Nr. 1 im Keller-, Erd- und Dachgeschoß (im Aufteilungsplan rot umrandet) sowie einem Sondernutzungsrecht an der westlichen Hälfte des Grundstücks (in der Planskizze rot schraffiert).
2. a) Der Umfang des gemeinschaftlichen Eigentums und der Benutzung desselben und des Sondereigentums sowie des Sondernutzungsrechts ergibt sich aus der den Beteiligten im Grundbuch bereits vollzogenen Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung - URNr. 377/1976 des amtierenden Notars
b) Frau Hoffmann erklärt die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung mit der darin erfolgten Benutzungs- und Verwaltungsregelung und den daraus sich für ihr Sondereigentum ergebenden Beschränkungen als für sich verbindlich. Sie tritt in alle - auch nur schuldrechtlich wirkenden - hierdurch für den Eigentümer des in § 2 Ziff. 1 näher bezeichneten Wohnungseigentums und die Eigentümergemeinschaft begründeten Rechte und Verbindlichkeiten anstelle des Sanierungsträgers ein.
c) Frau Hoffmann verpflichtet sich insbesondere zur Einhaltung der jeweils gültigen Hausordnung und zur Zahlung der in der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Kosten und Beiträge. Sie verpflichtet sich desweiteren anstelle des Sanierungsträgers,
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