- 5 -
2. Der Stadtrat faßt mit 23 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
I. Der Stadtrat stimmt dem Tauschvertrag zwischen dem Sanierungsträger und Frau Anna Hoffmann ln der vorliegenden Form zu.
II. Die sonstigen Entschädigungen werden auf 38 000,-- DM festgesetzt. Darin Ist eine Zahlung aus dem Härteausglelchsfonds von 30 900,-- DM enthalten.
Der Stadtrat geht davon aus, daß sich Bund und Land ln angemessenem Umfang an der Finanzierung der sonstigen Entschädigungen beteiligen.
c) Vorlage Nr. 167 - Rückkauf und Verkauf von Baugrundstücken Im Baugebiet "Himmelfeld I"
Der Stadtrat faßt mit 23 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat beschließt, das Baugrundstück Flur 39, Nr. 63/1 von den Eheleuten Eifriede und Relnhold Sedlacek, Grenzstr. 16, 5400 Koblenz, zum Einstandspreis von 36 400,-- DM zurückzukaufen. Außerdem werden die bisher bereits gezahlten Kosten für den Kanal- und Wasserhausanschluß sowie der einmalige Kanalanschluß- beltrag (Insgesamt 4 245,05 DM) erstattet. Die Grundstückseigentümer müssen sich verpflichten, der Stadt Montabaur die Parzelle lastenfrei zu übertragen.
Gleichzeitig wird beschlossen, den Eheleuten Sedlacek das Baugrundstück Flur 39, Nr. 69 zu verkaufen. Der Kaufpreis für die 1 165 qm große Parzelle beträgt 35,-- DM/qm, mithin 40 775,-- DM. Außerdem müssen folgende bereits gezahlte Kosten erstattet werden:
1. einmaliger Kanalanschlußbeltrag
2. Kanalhausanschlußkosten
3. vorläufiger Baukostenzuschuß (Wasser
4. Wasserhausanschlußkosten
3 494,-- DM 340,56 DM 620,36 DM 354,69 DM.
Der Gesamtkaufpreis ln Höhe von 45 584,61 DM wird mit dem für das Grundstück Nr. 63/1 zu erstattenden Betrag verrechnet. Der Differenzbetrag von 4 939,56 DM Ist fällig und zahlbar Innerhalb eines Monats nach Vertragsabschluß. Die aus dem notariellen Vertragsgeschäft entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Erwerber.
Im übrigen wird das Grundstück zu den für städtische Baugrundstücke allgemein üblichen Bedingungen (Bebauungsverpfllchtung, Rückübertragungsrecht u.ä.) verkauft.
Punkt 1/2: - Vorlage Nr. 169 - Anlage 2
Beratung und Beschlußfassung über die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zur Finanzierung eines Wohnhausankaufes
Der Stadtrat faßt mit 21 Ja-Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgenden Beschluß:
Der Stadtrat lehnt die Übernahme einer Ausfallbürgschaft ln Höhe von 60 000,-- DM für ein öffentliches Ankaufsdarlehen^f des Landes an die Eheleute Johann Bausch, Colletstr. 4, 5430 Montabaur, ab.
- 6 -

