Akte 
Sitzung 18. Dezember 1980
Entstehung
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I. Nichtöffentliche Sitzung

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Änderungen der Tagesordnung:

1. Bürgermeister Mangels beantragt folgende Änderungen der Tagesordnung:

1.1 Die Tagesordnung soll im nichtöffentlichen Teil um folgende Punkte ergänzt werden:

a) Beratung und Beschlußfassung über das Angebot des Landes bezüglich der Anmietung des ehemaligen Nasserwirtschaftsamtsgebäudes als "Haus der Jugend"

b) Information über den Stand der Verhandlungen mit der Kreissparkasse bezüglich der Restaurierung des Wolfsturmes

1.2 Der TO-P. 1/1 d) "Beratung über den Kaufanwärtervertrag und die Teilungs­erklärung für die Ladenlokale im Rathausneubau" soll nach der öffentlichen Sitzung behandelt werden, da Notar Dr. Busch nicht früher zur Verfügung steht.

2. Ratsmitglied Widner (SPD) beantragt die Behandlung des Punktes "Beratung und Beschlußfassung über das Angebot des Landes bezüglich der Anmietunq des ehe­maligen Wasserwirtschaftsamtsgebäudes als "Haus der Jugend" im öffentlichen Teil zu behandeln. Diesem Antrag wird einvernehmlich zugestimmt.

3. Die übrigen von Bürgermeister Mangels beantragten Änderungen der Tagesordnung werden vom Stadtrat durch einstimmigen Beschluß genehmigt.

Punkt 1/1: - Beratung und Beschlußfassung über Grundstücksangelegenheiten -

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^ a) Vorlage Nr. 165 - Ankauf von landeseigenen Grundstücken in der Gemarkung ^ Eschelbach _

Der Stadtrat faßt mit 23 Ja-Stimmen folgenden Beschluß:

Der Stadtrat beschließt, die im Eigentum des Landes Rheinland-Pfalz stehenden Grundstücke in Montabaur-Eschelbach, Flur 37, Nr. 34/3 (4662 qm) und 35 (2900 qm) zu erwerben.

Der Kaufpreis für diese Parzellen beträgt 1,10 DM/qm, mithin für insgesamt 7562 qm = 8 318,20 DM. Er ist fällig und zahlbar sofort nach der vertrags­gemäßen Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Die aus dem notariellen Vertragsgeschäft entstehenden Nebenkosten gehen zu Lasten der Stadt Montabaur.

b) Vorlage Nr. 166 - Beratung und Beschlußfassung über den Grundstückstauschvertrag Sanierungsträger/Hoffmann und die Festsetzung der sonstigen Entschädigungen - Anlage Nr. 1 - __

1. Oberamtsrat Merz weist darauf hin, daß der als Anlage Nr. 1 beigefügte Vertragsentwurf in § 3 Abs. 2 (S. 5, 3. Absatz) gegenüber dem vom Stadtrat am 19.10.1978 beschlossenen Vertragsentwurf etwas verändert ist. Der Stadt­rat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

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