Anlage 4 zur Niederschrift
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 7. 10. 1980
Montabaur
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Aufgrund des § 48 GemO wird folgende Eilentscheidung getroffen:
1 .
Es wird entschieden, den Plattenbelag der Kriegsgräberstätte 1914/18 am Friedhof in Montabaur zu erneuern. Es liegen folgende Angebote vor:
1. Firma Kröner, Hübingen,
2. Firma Hölzgen, Selters,
14.240,66 DM 14.380,38 DM,
Der Auftrag zur Neugestaltung wird der Firma Hölzgen, Selters, zur Angebotssumme von 14.380,38 DM erteilt.
4.
Die Bestellung der benötigten Mineros-Kunststeinplatten erfolgt beim Mühlheimer Zementsteinwerk zum Preis von 4.493,45 DM.
Die Kosten belaufen sich somit auf 18.873,83 DM, zuzüglich Bauleitung etwa 20.000,-- DM. Die notwendigen Mittel werden im Vermögenshaushalt außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch eine Landeszuweisung in Höhe von 15.000,-- DM.
Für den Restbetrag stehen Mehreinnahmen bei der HHSt. 620.327 (Sondertilgung eines Arbeitgeberdarlehens) in Höhe von rd. 7.000,-- DM zur Verfügung.
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1980
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1
5. Begründung:
Der aus rotem Sandstein bestehende Plattenbelag der Kriegsgräberstätte 1914/18 ist stark verwittert. Die Erneuerung ist dringend- geboten. Die Bezirksregierung Koblenz hat - nach Ortsbesichtigung - die Notwendigkeit der Arbeiten bejaht und eine Landeszuweisung in Höhe von 75 v.H. der Kosten aus Haushaltsmitteln des Jahres 1980 zugesichert. Voraussetzung ist jedoch, daß die Maßnahmen noch im Jahr 1980 ausgeführt und die Zuweisung abgerufen wird. Die Vergabe erfolgt an die Firma Hölzgen, weil die Firma Kröner als billigster Bieter den Auftrag aus Zeitgründen nicht übernehmen kann. Die Erneuerungsarbeiten sollen vor dem Volkstrauertag (16. 11. 1980) abgeschlossen sein, da in diesem Jahr
die Gedenkfeier des Landes Rheinland-Pfalz in Montabaur stattfindet.
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Im Hinblick auf den Umfang der nicht bis zur nächsten Sitzung
Der Eilentscheidu
Arbeiten kann die Auftragserteilung hinausgeschoben werden.
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